VERMESSUNGSBURO G.S.

Divers


Dénomination : VERMESSUNGSBURO G.S.
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 837.994.876

Publication

19/08/2013 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2012, GEN 12.07.2013, NGL 14.08.2013 13422-0326-010
01/08/2011
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veráffentlichen ist

Hinterfegt bei der Kanzlei dee Handelsgerjchts EUPEN

19 -07- 2011

iA/ Kanzie

der Greffier

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Gesellschaftsname

(von ausgeschrieben) : "VERMESSUNGSBÜRO G.S."

Rechtsform : Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung

Sitz : 4720 KELMIS, Heidkopf 11

Unternehmensnr: 4 99 4, 8 ~6

Gegenstand GRÜNDUNG - ERNENNUNG

der Urkunde :

Aus einer Urkunde getetigt vor Noter Jacques RIJCKAERT, assoziierter Noter, Mitglied der Gesellschaft bürgerlichen Rechts in der Form einer Privatgesellschaft mit beschrdnkter Haftung  Jacques RIJCKAERT & Antoine RIJCKAERT, assoziierte Notare mit Sitz in Eupen, am 18. Juli 2011, die zur Registrierung vorliegt, geilt hervor, dass:

1. Herr SCHOFFERS Ghislain Simon, geboren in Eupen, am dritten September neunzehnhundertneunund-vierzig, belgíscher Staatsangehdrigkeit, Ehegatte der unter 2. nachgenannten Frau BRAUN Anne Marie, wohnhaft in 4720 Kelmis, Heidkopf 11 (NN 490903 131-95);

2. Frau BRAUN Anne Marie, geboren in Eupen, am neunten Oktober neunzehnhundertdreiundfünfzig, belgischer Staatsangehdrigkeit, Ehefrau des unter 1. vorgenannten Herm SCHOFFERS Ghislain, wohnhaft in 4720 Kelmis, Heidkopf 11 (NN 531009 096-41);

eine Handelsgesellschaft in der Rechtsform einer Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung gegründet haben:

STATUTEN

ARTIKEL 1.

Die Gesellschaft wird geführt unter der Bezeichnung: "VERMESSUNGSBÜRO G.S. , Privatgesellschaft mit beschrankter Haftung.

Alle Schriftstücke, Rechnungen und Dokumente der Gesellschaft sowie ihre Verdffentlichungen müssen hinter der Firmenbezeichnung ausgeschrieben die Worte "Privatgesellschaft mit beschrenkter Haftung oder die Abkürzung "PGmbH" sowie die Eintragungsnummer beim Rechtspersonenregister, gefolgt von der Abkürzung RJP und dem Sitz des Gerichtsbezirks, dem sie untersteht und in welchem die Gesellschaft ihren Sitz hat, beinhalten.

ARTIKEL 2.

Der Sitz der Gesellschaft ist in 4720 KELMIS, Heidkopf 11.

Die Verlegung des Gesellschaftssitzes erfolgt durch einfachen Beschlull der Gescheftsleitung und wird in den Anlagen des Belgischen Staatsblattes verdffentlicht. Die Gesellschafterversammlung kann Zweigstellen oder Agenturen in Belgien oder im Ausland errichten.

ARTIKEL 3.

Die Gesellschaft hat als Gegenstand das Betreiben eines Landvermessungsbüros, die Erarbeitung von topographischen Planen und die Verlegung von Grundstücksgrenzsteinen, die Ermittlung von Miteigentums-grenzen, die Erstellung von Urbanisations- und Infrastrukturprojekten sowie von Wertgutachten als Immobilien-sachverstendiger.

Die Gesellschaft hat ferner als Gegenstand die Projektentwicklung und Beratung im Rahmen von Immobilientatigkeiten sowie die Ausarbeitung, Konzeption und Planung von Immobilienprojekten.

Die vorstehende Aufzehlung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschrankend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Im allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen finanziellen oder industriellen Charakter hal und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, genzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet ware, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtem oder zu fbrdem.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielte Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ahnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

ARTIKEL 4.

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Dauer gegründet. Sie kann Verpflichtungen eingehen die ihr eventuelles Aufldsungsdatum überschreiten.

ARTIKEL 5.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegentíber, zu vertreten.

Auf der Rückseite ; Name und Unterzeichnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Das Gesellschaftskapital wird festgesetzt auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00 ¬ ). Es zerfallt

in einhundert (100) Gesellschaftsanteile, ohne Nennwert. Jeder Anteil entspricht einem/Einhundertstel (1/100)

des Gesellschaftsvermbgens.

ARTIKEL 6.

Diese einhundert (100) Gesellschaftsanteile werden wie folgt gezeichnet:

- durch Herrn SCHÜFFERS Ghislain : 90 Anteile

- durch Frau BRAUN Anne Marie : 10 Anteile

Jeder dieser Anteite ist augenblicklich zu einem/Drittel (1/3) freigemacht und die zur Freimachung eingezahlten Mittel sind auf ein Sonderkonlo auf den Namen der zu gründenden Gesellschaft bei der  DEXIA Bank" in Brussel unter Nummer 068-8932589-08, hinterlegt worden. Eine Bankbescheinigung aus der dies hervorgeht ist dem amtierenden Notar ausgehândigt worden.

Die Erschienenen erklaren und erkennen an, dass demnach die Gesellschaft ab sofort über einen Betrag von sechstausendzweihundert Euro (6.200,00 ¬ ) verfügen kann.

ARTIKEL 7.

Die Aufforderungen zur Einzahlung werden einzig und allein durch die Geschâftsfuhrung beschtossen. Jede aufgeforderte Einzahlung wird auf die Gesamtheit der durch den Gesellschafter gezeichneten Anteile angerechnet.

Das Gesetfschaftskapital kann in einem oder mehreren Malen durch Beschluss der Generalversammlung, welche zu den bei Statutenânderungen vorgesehenen Bestimmungen beschlieSt, erhOht oder ermalrigt werden.

In diesem Faite müssen die zu unterzeichneten Bareinlagen durch Vorrecht den Gesellschaftern angeboten werden, im Verhaltnis zu dem Teil des Kapitals, welches deren Anteile vertritt. Die Geschiàftsführung beschlietM und teilt den Gesellschaftern die Ausführungsbestimmungen des Vorzugs- und Unterzeichnungsrechtes im Falie von Kapitalerhbhung durch Bareinlagen mit.

ARTIKEL 8.

Die Anteile geiten ais Namensanteile. Sie werden in dem am Sitz der Gesellschaft gehaltenen Gesell-schafterregister eingetragen. Die Anteile sind unteilbar, Sollten fur einen Anteil mehrere Eigentümer vorhanden sein, so ist die Ausübung der mit diesem Anteil verbundenen Rechte aufgehoben bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person bestimmt wird, die gegenüber der Gesellschaft als Eigentümer anzusehen ist. Das Gleiche gilt im Falie der Zerstückelung des Eigentumsrechts eines Anteils.

ARTIKEL 9.

Ohne die Zustimmung aller anderen Gesellschafter, darf ein Gesellschafter, sel es entgeltlich oder unentgeltlich, seine Anteile im Wege der Abtretung unter Lebenden oder von Todeswegen nicht einem Nicht-Gesellschafter übertragen. Dies würde die Nichtigkeit der Abtretung oder Übertragung nach sich ziehen.

ARTIKEL 10.

Die Geschaftsführung der Gesellschaft wird durch die Generalversammlung einem oder mehreren Geschaftsführem anvertraut, die durch die Satzungen ernannt sind oder nicht. In diesem letzten Faite für eine Dauer, die zu jeder Zeit durch Beschluss der Generalversammlung beendei werden kann.

ARTIKEL 11.

Die Geschâftsführung kann die tagliche Verwaltung der Gesellschaft einem oder mehreren Geschâftsführern oder einem oder mehreren Direktoren, Gesellschafter oder nicht, anvertrauen und jedem Bevollmâchtigten bestimmte Sondervollmachten übertragen.

ARTIKEL 12.

Jedem GeschMftsführer werden die notwendigen Voelmachten übertragen, um alle zur Tâtigkeit der Gesellschaft erforderlichen Leistungs- und Verwallungshandtungen vornehmen zu kunnen. Gerichtliche Klagen, sowohl als Klager wie auch als Beklagte, werden lm Namen der Gesellschaft durch einen Geschàftsführer verfolgt.

ARTIKEL 13.

Sollten mehr als zwei Geschâftsführer vorhanden sein, werden alle Akten, die die Gesellschaft verpflichten, aile Befugnisse und Vollmachten, alle Abberufungen von Agenten, Angestellten oder Lohnempfdngern durch zwei Geschâftsführer unterschrieben, die sich Dritten gegenüber nicht mit einer vorherigen Genehmigung der übrigen Geschâftsführer auszuweisen brauchen.

ARTIKEL 14.

Den Geschâftsführern kánnen feststehende oder verânderliche Entschâdigungen gewâhrt werden, die aus den allgemeinen Kosten zu entnehmen sind und deren H6he durch die Generalversammlung der Gesellschafter festzusetzen ist. Das Mandat eines Geschâftsführers kann ebenfalls unentgeltlich ausgeübt werden.

ARTIKEL 15.

Die Überwachung der Gesellschaft erfolgt gemat3 den gesetzlichen Bestimrnungen.

ARTIKEL 16.

Die Gesellschafter treten zu einer Generalversammlung zusammen, um über alle sie interessierenden Geschifte zu beraten.

Jedes Jahr findet am Sitz der Gesellschaft oder an dem in den Einladungen vorgeschriebenen Ort, eine ordentiiche Generalversammlung statt und zwar am dritten Freitag des Monates Juni um achtzehn Uhr. ist dieser Tag ein Feiertag, wird die Generalversammlung auf den nachstfolgenden Arbeitslag verlegt.

Die Generalversammlung kann ebenfalls auflerordentlich, gem fi den durch das Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und jedesmal wenn das Interesse der Gesellschaft dies erfordert, einberufen werden.

Die ordentliche Generalversammlung nimmt Kenntnis vom Bericht der Geschaftsführung und des Kommissars, wenn ein sotcher vorhanden ist, und erôrtert die Bilanz.

Jeder Gesellschafter kann für sich selbst oder für einen Auftraggeber abstimmen; jeder Anteil gibt Anrecht auf eine Stimme.

ARTIKEL 17.

Je

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 01/08/2011- Annexes du Moniteur belge

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Das Geschaftsjahr beginnt am ersten Januar um am einunddreilIigsten Dezember eines jeden Jahres zu enden.

Jedes Jahr erstellt die Geschditsführung das Inventer und die Jahreskonten. Die Jahreskonten umfassen die Bilanz, das Resultatskonto sowie dessen Anlage, und bilden ein Ganzes. Auflerdem erstellt die Geschafts-führung einen Bericht, indem sie über ihre Geschaftsführung Rechenschaft gibt.

ARTIKEL 18.

Der verbleibende Überschuss der Bilanz, nach Abzug aller allgemeinen Kosten, Soziallasten und Abschreibungen, bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Von diesem Reingewinn werden zunachst mindestens fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve entnommen. Diese Entnahme ist nicht mehr verpflichtend, wenn der Reservefonds ein/Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht hat.

Das Saldo wird der Generalversammlung zur Verfügung gestellt, die über dessen Bestimmung beschlielft. Es sei bemerkt, dafl jeder Anteil ein gteiches Recht auf die Verteilung der Gewinne hat.

ARTIKEL 19.

Die Gesellschaft kann zu jeder Zeit durch Beschluf3 der Generalversammlung aufgelóst werden. lm Faite der Aufldsung bezeichnet die Generalversammfung den oder die Liquidatoren, bestimmt deren Befugnisse und Entlohnungen und setzt die Art der Liquidation gemass Artikel 183 und folgende des Gesetzbuches über Gesellschaften fest.

Nach Begleichung aller Kosten und Lasten sowie der Liquidationskosten dient der Nettoaktiv zunachst zur

Rückzahlung, sel es in bar oder mistels Wertpapieren, der freigemachten und nicht abgeschriebenen Anteilen. Der verbleibende Überschuss wird zwischen aften Gesellschaftern gemal3 der Anzahl ihrer Anteile verteilt. ARTIKEL 20.

Für die Ausführung der gegenwartigen Satzungen wahlt jeder im Ausland wohnende Gesellschafter oder Geschaftsführer Domizil am Gesellschaftssitz, wo aile Mitteifungen, Vorladungen und Zustellungen rechtsgültig abgegeben werden.

ARTIKEL 21.

Für Alles was in den gegenwartigen Satzungen nicht vorgesehen ist, beziehen die Parteien sich auf das Gesetzbuch über Gesellschaften.

ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Das erste Geschaftsjahr beginnt rückwirkend mit dem ersten Juli zweitausendelf um am einunddreilligsten

" Dezember zweitausendzwálf zu enden.

Die erste ordentliche Generalversammlung findet demnach statt am driften Freitag des Monates Juni

zweitausenddreizehn um achtzehn Uhr.

Alle im Namen der sich in Gründung befindenden Geseltschaft eingegangenen Verpflichtungen werden

" ausdrücklich durch die Gesellschaft übernommen und durch diese bestatigt.

AUIIERORDENTLICHE GENERALVERSAMMLUNG - ERNENNUNG

lm gleichen Zusammenhang und da nunmehr die Statuten festgelegt und die Gesellschaft gegründet ist,

sind die vorgenannten Gesellschafter zu einer aufBerordentlichen Generalversammlung zusammengetreten.

Einstimmig beschlieSt diese Generalversammfung für eine unbestimmte Zeitdauer als nicht-statutaren

Geschaftsführer zu ernennen, den eingangs vorgenannten Erschienenen, Herrn SCHÜFFERS Ghislain, der

. dieses Amt annimmt. Dieses Mandat wird unentgeltlich ausgeübt.

Für gleichlautenden analytischen Auszug : Jacques RIJCKAERT, assoziierter Notar.

Wurde gleichzeitig hinterlegt eine Ausfertigung der Gründungsurkunde; man überschfagt den Finanzptan.

Bitte auf der letzten Seite des Tells B ange ben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen die dazu berechtigt sind die juritische Persan Dritten gegenüber. zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung

05/08/2015 : ER. - JAHRESABSCHLUSS 31.12.2014, GEN 19.06.2015, NGL 31.07.2015 15377-0451-010

Coordonnées
VERMESSUNGSBURO G.S.

Adresse
HEIDKOPF 11 4720 KELMIS

Code postal : 4720
Localité : LA CALAMINE
Commune : LA CALAMINE
Province : Liège
Région : Région wallonne