SHINSON HAPKIDO AMEL UND UMGEBUNG

Divers


Dénomination : SHINSON HAPKIDO AMEL UND UMGEBUNG
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 884.931.889

Publication

06/01/2011
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2011- Annexes du Moniteur belge

Deen Belgischen Staatsblatt vorbehaiten

jgij Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den hrOD 3.2

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu vertiffentlichen ist

Untemehmensnr : 0884.931.889

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(aus+geschrieben) : sifiteom ff4P#;4 *fa el» U eer81 aIi e

(abgeknizt) :

Rechtsforen : Vereinigung ohne Gewinnerziehiungsabsicht

Sitz : Ad dem Kamp, 43 Amel

Gegenstand

der Urkunde : Anderung der Statuten der V.o G.

In seiner aul3erordentlichen Generadversemndung vom 05!12110 het der Shin Son Hapiddo Verein Miel und Umgebung beschlossen, seine Statuten den Vorgeben des abgeenderten Gesetzes Ober die Vereinlgungen ohne Gewinnerziedungsabsicht vom 27. Juni 1821 anzupassen und wie foigt abzuândem:

KAPITEL 1: Bezeichnung, Sftz, Vereinszrvedc, Dauw

Art. 1: Die Vereinigung ohne Gvawinnerzlehungsabsicht (abgek(rzt VoG) wird die Bezeichnung "SHINSON HAPKIDO AMEL UND UMGEBUNG" führer.

Art. 2: Der Sitzi der Vereinigung befindet sich in der Gemeinde , 4770 , Amel. Die Vereinigung untersteht dem Gerfchtsbezirk Eupen. Auf dem Kamp 43, 4770 AMEL.

Art. 3: Die Zielsetzung des Vereins besteht In der Vetbreitung und Entwicidung der Shinson Haplddo Selbstverteidigungs- und 8evvegungskunst, der Fdrderung des geistigen und kerperlichen Wohlbefindens, sowie der Unterstützung sozlaler Projekte. Die Aufgaben der Vereinigung sind ausschllel311ch gemeinnO zig, und verfoigt weder direkt noch indirekt politische Ziefe.

Art 4: Das Geseilschaftsjahr beginrit mk dem 1. Januar. Die Gesellschait hal eine unbegrenzte Lebensdauer, kann jedoch jederzeit aufgelást werden.

KAPITEL 2: Mftgfiieder, Mitglfedemegister, Aufnahme, Ausschluss

Art 5: Die Aufnahme nouer Mftgiieder erfoigt durch den Beschlul3 des Verwaltungsrates.

Art. 6: Jeder belgische Staetsbûrger kans M led der Geselischaft werden. Niohibedgler kannen als Mitglieder anerkannt verorden und sind auch wilhlbar.

Am Sita der Vereinigung sowie in der Kensief des zustandlgen Gent htsbezirkes wird gain' Mitgliederregfster gehalten, welches die Namen, Vernamen und Dornizrl bzw, im Falie von juristischen Personen die Bezeichnung, Rechtsforen und Gesellschaftssilz anführt. Der Verwaltungsrat achtet darauf, daas aile Ab5nderungen ln Bezug eut die Mitgiieder unverzoglich gemaRden gesetzlichen Bestimmungen in das Mitgfiederregister aufgenommen und in die Aide der Vereinigung beun zustendigen Gericht eingetragen werden.

Art 7: Jades Mitglied muse einen Bedtrag entrfctrten. Dieser Beitrag iet halbjührfich bis Ende Januar bzw. Ende Juif z.H. des Kassferers oder eut das Bankknnto der Vereinigung zu entrichten. Die Hóhe des Beltragies wird durch den Verwaitungsrat mit einfacher Sllmmenmehrheit festgelegt. Dieser kann aitersabhOnglg gestaffeit werden und in Fàlien besonderer finanzieiler Herten entfallen.

Der Jahreslbelrag dari` den Betrag von 1.000 E nicht übersteigen. For die Zukunft ist dieser Betrag an die Entwfckiung des Gesundheltsindeeces gebunden, «bel jeweils der Stand des Monats Dezernber des Varan Oeben den Jah Tee geriomrnen wird.... _ .

Bitte auf der letzten Seite des TeIIsB engeben ' Artf der VoJd rselite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtlgt sind die Vereinigung, die Stiftung Oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vestreten.

Aue raar Pf ekeaita - Nama 1, t rRrhritt

b

i

i

N

1

tll

oi

IA

IW

14

*11003495*

,

MOD$.2

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2011- Annexes du Moniteur belge

Um am aktiven Training telinehmen zu dhrfen sst der Enwerb der TrainingNlzenz bis zu altier Haihe von 20 ¬ zusdtzllch Met

Art 6: Bel Nichtzahlung des Beitrages eriischt die Mitgliedschatt.

Die Generalversammlung kann sin Mitglled mit Zweldrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten

Mitglieder nach Anh(rung auseclrlieBen. Der Ausschluss lat dem Betroffenen schrlflich mitzuteilen.

KAPITEL 3 : Verwaltungsrat

Art. 9: Die Vereinigung wird durch amen Verwaitungsratverwaltet.

Der Verwaltungerat besteht aus elnem Vorsitzenden, einem Kassierer, elnem Schriftführer und bis zu zalm

Beisiizern, dle aile durch die Generalversammiung unter den stlmmberechtlgten Miigliedem in getrennten

Wahigangen mit elnfacher Stimmenmehrheit gewahtt werden. lm Palle von Verhinderung kinnen Stimmen auf

andere stimmberechtigte Mitglieder Obertragen werden.

Wahlbar sind aktive volijahrlge Mitglieder die mindestens zwei Jahre im Vereis mitgewirlrt haben.

Die Generaiversammiung emennt die Mitglieder des Verwaltungsrates für aine unbestimmte Dauer.

Art 10: Der Verwaltungsrat sst mit den weltestgehenden Befugnissen ausgestattet, um alle Geschatte zu tatigen und aile Maanahmen zu treffen, welche die Vereinigung angehen.

Alles was nicht durch des Geste oder die Statuten der Genershrersarnmlung vorbehalten Ist, gehort zu seiner Zusténdigkett.

Die Vereinigung wird vor den Gerichten durch den Vorsitzenden zusammen me einem weltoren Mitglied des Verwaltungsretes vertreten.

Rechtsverbindlich far die Vereinigung sind nur die mit den Untarschriften des Vorsitzenden, Kassierers und Schriftführers versehenen Schriftstücke:

1. Far Verpflichtungen, die 250 ¬ nicht Obersteigen, genogt die Unterschrlft eines Mitgliedes des Verwaftungsrates.

2. Far die Abwicklungen aller Gescháfte mit dem Finanzinstitut let der Kassierer auch eileis unterschrdtsberechtigt

Art 11: Der Verwattungsrat gibt sich seine Geschaftsordnung selbst

Er kann jedenfalis Jederzeit durch den Vorsitzenden einberufen werden, wenn die Interessen des Vereins

dies erforders. Der Vorsitzende sst verpfllchtet, den Verwaltungsrat zu Biner Sitzung einzuberufen, wenn

mindestens drei Mitglieder des Verwaftungsrates die Einberufung fordem.

Dle Beschiüsse des Verwaliungsrates werden in Protokolien feestgehalten;

Art. 12: Die tagiiche Geschaftsleitung wird durch den Dojang-Lester wahrgenommen. Er kann pro Jahr Investitionen bis zu 10.000 Euro veranlassen. Die 1]berschrettung dieses Eetrage kann nur durch den Verwaltungsrat zugelassen werden. Der Dojang-Lester sst der(die) von der International Shinson Hapkido Assoclaton e.V.D-DARMSTADT Ilzensierte(r), Lehrer(in), der(dle) den Dojang, d.h. die Schute gegrOndet }rat oder von sainem Vorganger(in) Obertragen bekommen Nat und an den(die) die Vereinigung sich definitly gebunden Nat far die AusObung von Shinson Hapkido.

Art 13: Die Entscheldungen des Verwaltungsrates werden durch absolute Stimmenmehrheft getroffen. Bei Stimmengleichheit sst die Stimme des Presidenten ausschlaggebend.

Der Verwaltungsrat sst dans beschlussf heg, wenn mindestens die Pleitte seiner Mitglieder anwesend sst, Vorsitzender, Kassierer und SchrfitfOhrer messen in jedem Fall anwesend sein. 1m Fafte von Verhinderung kennen die Stammen suf andere Verwaltungsratsmíltgiieder Obertragen werden.

Art. 14: Alle Mandate eind ehrenamlllch. Die Notwendigkeit Gehalter, Entsch5digungen oder Honorare vorzusehen, werden vom Verwaltungsrat geregelt

Art. 15: Die Flnanzverwaltung unterliegt dem Kassierer, der dem Verwaitungsrat Rechenschaft abiegen muas.

KAPITEL 4 : Generalversammlung

Art. 18: Die Generalversam iung saut sich eus ellen Mitgltedem der Verelnigung zusammen. Minderjahrige kainnen durch ihre Erzlehungsberechtigten vertreten werden. Stimmrecht haben nur die aktiven volljáhrigen Mitglieder.

Jades Jahr wird mindestens aine Generalversammlung einberufen.

Die ordentiiche Generalversammtung der Mitglieder tindek am erster Montag Im Monet Februar an dem in der Einladung angegebenen Ort stalt.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2011- Annexes du Moniteur belge

Moa 32

Aie Einladung ertoigt schrillich und mindestens acht Tage lm voraus. In der Einledung mussen mindestens die zu beschiieBenden Tagesordnungspunkte aufgeführt sein.

Eine auBerordentliche Ganeralversammiung muss auf Verlangen von mindestens eineet Fenitel der VerwaltungsratmitgHeder einberufen werden, oder wenn ein entsprechender Antrag an auf Ersuchen eines Zwanzigstels der aiáiven Mitglieder an den Verwaitungsrat ergeht. Ein Vorschiag, der von mindestens einem Zwanzigstel der a divan Mitglieder, die in der j$hrlichen MitglIederfiste gefehrt werden, unterzeichnet fit, muss zur Tagesordnung gestalt werden.

Art 17: Die Generalversammlung hat dle ihr geselziich und satzungsgemal3 zustehenden Befugnisse, insbesondere;

- Sa zungsanderung

-Wahl der Mitglieder des Verwatungsrates

- Entlastung des Verwatungsrates

- Entiastung des Kassierers

- Auflosung der Vereinigung

Alle Besdelüsse der ordentiichen oder suBerordentiichen Generalversammlung werden durch die absolute MehMeit der etlmmberechtigten anwesenden Mitglieder getroffen. Bel Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.

Art, 18; Die von der Generaiversammiung gefassten Beachiüsse sind in schrtftuiichen Protokollen festzuhaiten, disse spd vom Vorsitzenden und var Schrilüührer zu unterzeichnen und am Vereinssitz sufsubewahren. Dort iet den Vereinsmitgfiedem auf Wunsch Einsecht zu gewáhren, die Protokolle dOrfen nicht ausgehendigt werden.

KAPITEL 5 : Jahresabrechnung, Haushaitspianung

Art 19: J9hrlich zurn 31. Dezember ertoigt die Abrechnung des vergangenen Gescháftsjahres durch den Kessierer. Die Kassenprofung erfolgt daraufhin jahrlich durch zwei freiwilNge Prüfer, welche disse Funktion jeweils zwei Jahre wahrnehmen, JAMch wird jeweiis einer der Potier durch einon neuen Freiwilligen erselzt. Die Abrechnung wird der Generahrersammlung iet Monet Februar zur Entiastung des Kassierers vorgelegt. Gleichzeftlg wird die Haushaksplanung fer das kammende Jahr vorgelegt

Die Mitglieder der Vereinigung sowie die Mitglieder das Verwaitungsrates haffen nicht mit lhram personrichen Vermogen.

KAP1TEL S : Auflàsung

Art 20: Bel freiwtlifger Auflosung ernennt die Generalversammiung zwei Uquidatoren und legt ihre Vollmachten teak.

Art 21: In allen Fellen von frelwililger oder gerichllicher Auflosung entscheidet dle Generalversammlung ober die Veiwendung des Nettovermogens der aufgelÔsten Geseilschaft, vorrangig wird disses Vereinigungen, die Shinson Hapiddo fórdem zur Verlagung gesteld .

KAPITEL 7 : Verschiedenes

Art. 22: Alle Bereiche, die nicht ausdrücklich In der vallegenden Satzung behandelt werden, unlerliegen den Beslimmungen des Gestzes voet 27. Junl 1921 betreffend die Vereinigungen ohne Gewinnerziehlungsabslcht

KAPITEL 8 : Satzungsanderung

Art 23: Ober Statutenanderung entscheidet die Generalversammlung mit zwel Dr ttel Stlmmenmehrhett.

über Anderungen der Setzungen kans die Generahrersamrnlung mir Jann gag beraten und beschlieBen, wenn sut die Anderung In der Einiadung ausdreckilch hingewiesen wird und wens mindestens zwel Drittel der stimmberechtlgten Mitglieder anwesend oder vertreten sind.

Der Ànderungsbeschtuss bedar! Zwetdritteimehrheit der Stimmen der anwesenden oder vertretenen Mitgfleder. Sind bel der etsten Versammiung nicht zwel Drittel der Mitglieder anwesend oder vertreten, so kann aine zweite Generalversentmtung elnberueen werden. die ungeachtet der Anzehl der enwesenden oder vertretenen Mitglieder geldg mit Zweidrittefinehrhea der Slimmen beschlieilen dart.

14003.2

~ Tei1 B : Fartsetzung

Der aktuelle Verwattungsrat setzt wie iFolgt zusarnmen :

Vorsltzender : BRt"1CK Kurt, vorgenannt

Kassierer : WiESEMES Renate, vorgenannt

SchriflfQhrer : HALMES Mehsnie, vorgenannt

Belsitzer : JETZEN Ren>e, vorgenannt

9eisitzer : SERVAIS Robert, vorgenannt

Dojang-L,eiter und Gesch sverwaiter: BRÜCK Kurt, vorgenannt

Aufgestelit zu knel, am 05 Dezember 2010

BROCK Kurt

Vorsitzender

e e-lo-y"

De. , t9etgischen Staatstlatt vorhehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/01/2011- Annexes du Moniteur belge

Hitte auf der ietzten Sotte des Lejje S angehen : Auf der Vofderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Netars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Sttftung ader die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Ouf orne RtYr4csrifP - Menu. imnrl 11ntamarnhrnmoi

Coordonnées
SHINSON HAPKIDO AMEL UND UMGEBUNG

Adresse
WIRZFELD 97 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne