S.F. WIRTZFELD

Divers


Dénomination : S.F. WIRTZFELD
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 474.159.259

Publication

25/03/2013
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist MOD 3.2



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IN Kanzlei

der Greffier

Unternehmensnr : 0474.159.259

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : S.F. WIRTZFELD

(abgekiirzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewïnnerzielungsabsicht

Sitz: 4760 Büllingen, Wirtzfeld 35

degenstand

der Urkunde : Sitzverlegung - Erhdhung der Mitgliederzahl des Verwaltungsrates - Verlegung des Haushaltsjahres und des Datums der Hauptversammlung - Satzungsanpassungen - Neuwahl des Verwaltungsrates

Analytischer Auszug aus dem Protokoil der aut erordentlichen Generalversammlung der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht  S.F. W1RTZFELD" vom 09. Mârz 2013

Die Generalversammlung erkannte an, rechtmaf3ig über die Tagesordnung entscheiden zu kannen und beschlo§s wie folgt:

Erster Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, den Sitz der Vereinigung nach 4760 Büllingen, Wirtzfeld, zur Radder Hahe Nr. 21, zu verlegen.

Zweitcr Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, die Mitgliedzahl des Verwaltungsrates auf 9 zu erhôhen.

Dritter Beschluss,

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, das Haushaltsjahr auf das Kalenderjahr zu verlegen, d.h.: vom 1, Januar bis zum 31. Dezember.

Vierter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, dass die ordentliche Generalversammlung innerhaib der ersten seohs Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres zu erfalgen hat.

Fünfter Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss einstimmig, dass in den Satzungen die Warter  Vereinigung ohne; Erwerbszweck" durch die Warter  Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht" und die Buchstaben  VuE" durch  VoG" ersetzt werden;

Sechster Beschluss.

Die Generalversammlung beschloss die Neufassung der Satzungen wie folgt;

1, Bezeichnung - Sitz - Zielsetzung - Dauer

1. Die,V.o.G,trâgt_die Bezeichnung "S.F, Wirtzfeld",

Bitte eut der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismes Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite ; Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

2. Der Sitz der V.o.G. ist 4760 Büllingen - Wirtzfeld, zur Rodder Htfhe Nr. 21, Gerichtsbezirk Eupen.

3. Die V.o.G. hat folgende Zielsetzung: Pflege und Forderung des Schachsports im Süden der Ostkantone. lm Hinblick auf die Verwirklichung dieser Zielsetzung wird die V.o.G. Mitglied im "SCHACHVERBAND DES DEUTSCHSPRACHIGEN BELGIEN" sein und bleiben und ebenso Mitglied im  BELGISCHEN SCHACHVERBAND" sein und bleiben.

4. Die V.o.G. wird ab dem heutigen Tage für eine unbefristete Dauer gegründet.

II. Mitgliedschaft

1. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, mu8 allerdings wenigstens drei betragen.

Durch Zahlung eines j hrlichen Beitrags steht die V.o.G. allen am Schachsport interessierten Personen effen, deren Aufnahmeantrag durch den Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit angenommen wird. Der Jahresbeitrag wird durch den Vorstand festgelegt, dari' allerdings nicht achttig Euro (80,00 ¬ ) überschreiten.

Die Mitglieder sind von Rechts wegen den vorliegenden Satzungen und der eventuellen inneren Ordnung, welche die Generalversammlung mit einfacher Simmenmehrheit festiegen kann, unterworfen.

2. Jedes Mitglied kann jederzeit gem den Bestimmungen des Artikels 12 des Gesetzes vom 27. Juni 1921 aus der Vereinigung austreten.

Der Ausschlul3 eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nach Anhürung des Betroffenen beschiossen werden.

3. Ein ausscheidendes oder ausgeschlossenes Mitglied sowie die Erben und Rechtsnachfolger eines Mitglieds kunnen keinerlei Anspruch auf das Vermogen der V.o.G. geltend coachen.

III. Der Vorstand

1. Der Vorstand besteht aus wenigstens drei und hüchstens neun Mitgliedern, die durch die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewohlt werden. Die Mandate werden jeweils für zwei Jahre gewâhrt.

Ein Vorstandsmitglied kann jederzeit durch die Generalversammlung widerrufen werden. Vorstandsmitglieder, deren Mandat ablâuft, kannen wiedergewâhlt werden.

Die Mandate der Vorstandsmitglieder sind grundsâtzlich "ehrenamtlich", d.h. unentgeldlich. Die Generalversammlung kann allerdings mit einfacher Stimmenmehrheit von dieser Regel abweichen.

2. Der Vorstand wohlt unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden, elnen Schriftführer und einen Kassierer sowie gegebenenfalls einen zweiten Vorsitzenden und/oder einen Beisitzer.

3. Der Vorstand ist mit der allgemeinen Geschoftsführung beauftragt und besitzt alle Befugnisse zur Verwirklichung der eingangs erwâhnten Zielsetzung, vorbehaitlich derjenigen, die durch das Gesetz und die vorliegenden Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind.

4. Der Vorstand kann unter seinen Mitgliedem einen Verwaltungsbeauftragten und/oder Sonderbevolimâchtigte bezeichnen. Vorbehaltlich der Vertretung der V.o.G. durch einen solchen Verwaltungsbeauftragten ader Sonderbevollmüchigten, wird die V.o.G. Driften gegenüber oder ver Gericht rechtsverbindlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, ohne da8 diese irgendeinen Beschluf3, eine Genehmigung oder Sondervollmacht verlegen müssen.

5. Der Verstand tagt auf Einladung seines Vorsitzenden oder von zwei Vorstandsmitgliedem.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit getroffen; wenigstens die Holfte der

Vorstandsmitglieder muil jedoch anwesend sein. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

über jede Vorstandssitzung wird ein Protokoll angefertig, das durch den Vorsitzenden und den Schriftführer

unterschrieben wird.

IV. Die Generalversammlung

1. Die Generalversammlung ist die Zusammenkunft der V.o.G. Mitglieder. Alle durch sie mehrheitlich gefassten Beschlüsse sind für alle Mitglieder bindend, auch für die Abwesenden und diejenigen, die sich der Stimme enhalten oder gegen einen Vorschlag geouf3ert haben.

2. Der Generalversammlung sind folgende Beschlussfassungen vorbehalten:

-Satzungsiiinderungen;

-Ernennung und Abwahl von Vorstandsmitgliedern;

-Genehmigung des Haushalts und des Rechnungsberichtes, Enlastung der Vorstandsmitglieder;

-Auflosung der V.o.G.;

-eventuelle Annahme und/oder Abânderung einer "inneren Ordnung".

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MOD 3.2

3, Die ordentliche Generalversammlung findet alljührlich innerhafb der ersten sechs Monate nach Abschluss des Haushaltsjahres statt. AufBerdem kunnen jederzeit durch den Vorstand aul erordentliche Generalversammlungen einberufen werden, wenn die Interessen der V.o.G. dies erfordern.

4. Die Einberufung der Generalversammlung erfolgt mittels Bekannimachung in der Presse und/oder

schriftliche Einladung durch einfachen Brief oder per E-Mail an jedes stimmberechtigte Mitglied.

in der Einladung wird die Tagesordnung angeführt, die durch den Vorstand festgelegt warde.

5. Der Verstand ist auf schriftlichen Antrag von einem Drille! der Mitglieder verpfiichtet, innerhafb von dreiflig Tagen eine Generalversammlung mit der von Antragstellem gewünschten Tagesordnung einzuberufen.

6. Jedes Mitglied verfügt über eine Stimme. Jedes Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied mittels schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Ein Mitglied kann nur ein anderes Mitglied vertreten.

7. Auf Vorschiag des Vorstands kann die Versammlung über die Anrinahme einer inneren Ordnung abstimmen.

8. Die Generalversammlung fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

Die Generalversammlungsbeschlüsse werden in Protokollen festgehalten, die durch den Vorsitzenden und den Schriftführer des Vorstands unterzeichnet werden. Am Siiz der Vereinigung wird ein Protokollregister geführt und aufbewahrt.

Mitglieder kbnnen von den Beschlüssen der Generalversammlung Kenntnis nehmen, indem sie entsprechende Protokollauszüge beantragen und erteüt bekommens Drille, die ein legitimes Interesse nachweisen, werden nur nach schriftlicher Genehmigung des Vorstandsvorsitzenden von den Generalversammlungsbeschlüssen Kenntnis nehmen dürfen. Abschriften und Auszüge der Beschlüsse werden durch den Vorsitzenden und den Schriftführer unterschrieben.

lm Obrigen versammeft sich die Generalversammlung und stimmt ab entsprechend den ailgemeinen Versammlungsregeln und der eventuellen "inneren Ordnung".

V. Haushalt

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr: es beginnt am 1. Januar und endet am 31, Dezember des Jahres. Der Vorstand stellt die Jahresrechnungen des vertlossenen Jahres und den Haushalisplan für das folgende Jahr auf. Jahresrechnungen und Haushaltspldne werden der ordentlichen Generalversammlung zur Annahme vorgelegt.

VI, AuflSsung

Bei Auflbsung der Vereinigung wird das nach Liquidierung verbleibende Nettoguthaben einer Vereinigung mit gleichartiger Zielseizung und Tâtigkeit, die durch die Generalversammlung zu bezeichnen ist, zukommen.

VII. Schlussbestimmungen

Das Gesetz vom 27. Juni 1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht ist für alles, was in den vorliegenden Satzungen nicht vorgesehen ist, mallgebend.

Siebter Beschluss.

Die Generalversammlung emannte in den Verwaltungsrat

Name Beruf Nationalnummer Wohnort

ZILLES Paul, Posibeamter 62.03.24-147.68 4770 Amel-Meyerode,Hondiheimerweg 17 SERVATY Mathieu, Rentner 37.01.23-089.05 4750 Bütgenbach, Seestrasse 13

HILGERS Norbert, Militür 60.08.06-353.07 4750 Bütgenbach, Marktplatz 2

SCHLECK Victor, Buchhalter 64.12.20-331.12 4760 Büllingen-Wirtzfeld, zur Rodder HéShe 21

BOVY Mathieu,Direktionsassistent 81.04.21-295.28 4760 Büllingen, Manderfeld 18a

PAQUET Yannick, Wirtschaftsprüfer 87.03.21-271.74 4770 Amel-Heppenbach, zur Hóchst 71

Verwaltu ngsratssitzu ng.

Der Verwaltungsrat trat zusammen und verteilte einstimmig die Mandate wie foigt;

- Prâsident : Zilles Paul

- Vize-Prâsident : $ervaty Mathieu

- Schriftführer : Hilgers Norbert

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

- Kassierer : Victor Schleck

- Beisitzer : Bovy Mathieu, Paquet Yannick,

welche erklàrten, ihrAmt anzunehmen

Die Generalversammlung wurde weitergeführt, welche dem Prâsidenten Auftrag und Vollmacht erteilte, für die Verüffentlichung der Beschlüsse Sorge zu tragen.

Für gleichlautenden Auszug:

Der Prâsident

Zilles Paul

Akte gleichzeitig hinterlegt: Protokoll der auf3erordentlichen Generalversammlung

Dem Be%ische Staatsblatt vorbehalten

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Aur der Rückseite ; Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
S.F. WIRTZFELD

Adresse
WIRTZFELD 35 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne