MARKUS SCHLECK

Divers


Dénomination : MARKUS SCHLECK
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 632.665.276

Publication

25/06/2015
ÿþMod PDF 11.1

Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 25/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Durch Gegenwärtige wird zwischen den Erschienenen eine einfache Kommanditgesellschaft gegründet, unter der Bezeichnung  Markus SCHLECK EKG .

Herr Markus SCHLECK gilt als Komplementär (commandité), Herr Guido SCHLECK gilt als einfacher Kommanditist (commanditaire).

Auf allen Akten, Rechnungen, Anzeigen, Veröffentlichungen und anderen Schriftstücken der Gesellschaft muss die genannte Firmenbezeichnung mit dem Zusatz  Kommanditgesellschaft , oder abgekürzt  KG , der Geschäftssitz, sowie die Unternehmensnummer angegeben werden.

Artikel 2: Sitz der Gesellschaft

Sitz der Gesellschaft ist in 4760 BÜLLINGEN, Zum Ohlesief, Mürringen 3 1/2.

Der Sitz der Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss eines Komplementärgesellschafters an jeden anderen Ort Belgiens verlegt werden. Dieser Beschluss wird in den Anlagen des Belgischen Staatsanzeigers veröffentlicht. Die Gesellschaft kann durch einfachen Beschluss der Geschäftsführung Zweigniederlassungen, Agenturen, Geschäftsbüros oder Kontore in Belgien oder im Ausland errichten.

KAPITEL I: Benennung - Sitz - Gegenstand - Dauer Artikel 1: Benennung

Artikel 3: Gegenstand

Gegenstand der Gesellschaft sind sämtliche Tätigkeiten, die, im In- als auch im Ausland, im weitesten Sinne des Wortes in Verbindung stehen mit:

Satzungen

Markus SCHLECK E.K.G.

Die Unterzeichneten,

Herr Markus SCHLECK, wohnhaft in 4760 BÜLLINGEN, Zum Ohlesief, Mürringen 3 1/2 ,

NN: 89.04.16-177-76

Komplementär

und

Herr Guido SCHLECK , wohnhaft in Honsfeld 87a, NN: 60.05.13-445.72

Einfacher Kommanditist,

haben am beschlossen, eine Gesellschaft zu gründen, deren Satzungen wie folgt aufgesetzt wurden:

Unternehmensnr. : Gesellschatfsnahme

(voll ausgeschrieben) : Markus SCHLECK

4760 Belgien

Gegenstand der Urkunde : Gründung

(abgekürzt) :

Rechtsform : Einfache Kommanditgesellschaft

*15310537*

Teil B

Sitz : Mürringen,Zum Ohlesief 3 1/2

0632665276

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde bei der Kanzlei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veröffentlichen ist

Büllingen (Bullange)

Kanzlei

Déposé

23-06-2015

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Rückseite : Name und Unterschrift

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Vorderseite : Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu

ermächtigt sind, die juristische Person Dritten gegenüber zu vertreten Rückseite : Name und Unterschrift

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Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

Teil B - Fortsetzung

Sie kann im Übrigen alle industriellen, kaufmännischen und finanziellen Handlungen in Bezug auf bewegliche oder unbewegliche Güter vollziehen, die für die Verwirklichung des Gegenstandes der Gesellschaft notwendig sind.

Die Gesellschaft kann ihren Gesellschaftsgegenstand überall ausüben und hierzu alle notwendigen und nützlichen Maßnahmen ergreifen, die ihr als geeignet erscheinen.

Die Gesellschaft kann sich gleichfalls durch Einbringungen, Anteilszeichnungen, Verschmelzungen oder auf jede andere Art und Weise an allen anderen Firmen, Gesellschaften und Unternehmen beteiligen, die einen gleichen oder ähnlichen Zweck verfolgen oder die zur Verwirklichung oder Ausdehnung des Gesellschaftsgegenstands beitragen könnten.

Die Gesellschaft kann die Geschäftsleitung übernehmen und/oder die Funktion des Verwalters in anderen juristischen Personen. Sie kann über Einlagen, Zeichnung, Fusion oder jeder anderen Art und Weise in juristischen Personen einbringen.

Artikel 4: Dauer

13.930 Herstellung von Bodenbelägen  13.93001 Herstellung von Teppichen  13.990 herstellung anderer Textilien  13.99001 Herstellung von Filzen  13.99002 Herstellung von Gardinen  17.120 Herstellung von Papier und Karton  17.240 Herstellung von Tapeten  17.290 Herstellung von anderen Artikeln aus Papier und Karton  20.300 Herstellung von Farben, Lacken, Tinten und Kitt  22.23003 Herstellung von Boden-, Wand- und Deckenbelägen, isolierend oder nicht, in Form von Rollen, Fliesen, usw.  22.23011Herstellung von Linoleum und von festen Bodenbelägen nicht inKunststoff  43.120Standort Vorbereitung  43.29901 Installation von Markisen und Jalousien  43.33301 Tapezieren - 43.341 Malerarbeiten  43.342 Anstriche an Bauten  43.34201 Anstrich von Metallkonstruktionen  43.34202 Anstrich von Schiffen und Booten  43.390 andere Fertigungsarbeiten  43.39001 Gebäudereinigung  43.39002 andere Fertigungsarbeiten an Bauten  43.992 Reinigung von Fassaden  46.190 Handelsvermittlung  46.41901 Großhandel in Jalousien, Markisen, Sonnenschirme, usw.  46.731 Großhandel in Baumaterial  46.73101 Großhandel in Material für Rohbau  46.73102  Großhandel in Fenster und Außentüren, nicht in Holz  46.733  Großhandel in Tapeten, Farben und Möbelstoffen  46.73301 Großhandel in Tapeten und Wandbelägen  46.73311 Großhandel in Farben und Lacken  47.512 Einzelhandel in Haushaltswäsche  47.519 Einzelhandel in anderen Textilien  47.530 Einzelhandel in Teppichen und Wand und Bodenbelägen  47.53001 Einzelhandel in Teppichen und Teppichböden  47.53002 Einzelhandel in Bodenbelägen aus Kunststoff, Kautschuk, Kork, usw.  47.53003 Einzelhandel in Tapeten  47.53011 Einzelhandel in Gardinen  47.592 Einzelhandel in Lampen  47.509 Einzelhandel in anderen Haushaltsgegenständen  47.59901 Einzelhandel in Gewerken aus Holz, Kork und Korbwaren  47.59902  Einzelhandel in Geschenk- und Dekorationsartikeln  47.59903 Einzelhandel in Haushaltsartikeln

Das Gesellschaftskapital beträgt zehntausend (10.000,-) EURO und ist eingeteilt in hundert (100,-) namentliche

Anteile.

Artikel 6: Zeichnung

KAPITEL II: Gesellschaftskapital

Artikel 5: Kapital

Artikel 7: Kapitalbefreiung

Das Kapital wurde gänzlich befreit und am heutigen Tage auf das Konto der Gesellschaft

IBAN: BE27 1325 4579 3173

BIC : BNAGBEBB

überwiesen.

Artikel 8:Rechtsgleichheit der Anteile

Die Gesellschaft besteht für eine unbestimmte Dauer, beginnend mit dem Datum gegenwärtiger Urkunde. Sie kann gegebenenfalls aufgelöst werden, durch Beschluss der Generalversammlung der Gesellschafter, unter Befolgung der für die Abänderung der Statuten vorgesehen Bestimmungen.

Das Kapital wird durch die Unterzeichneten wie folgt gezeichnet: Herr Markus SCHLECK, 9.000,- Q' dargestellt durch 900 Anteile; Herr Guido SCHLECK, 1.000,- Q' dargestellt durch 100 Anteile.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt ein gleiches Recht an der Aufteilung des Gewinns und des

Liquidierungsergebnisses.

Artikel 9: Unteilbarkeit der Anteile

Die Gesellschaftsanteile sind unteilbar.

Die Rechte aus den Gesellschaftsanteilen einer Erbengemeinschaft werden durch einen der Geschäftsführung

zu bezeichnenden gemeinschaftlichen Vertreter ausgeübt.

Die Ausübung der Rechte von verschiedene Eigentümern eines Geschäftsanteils können durch die

Geschäftsführung solange suspendiert werden, bis eine einzige Person als Eigentümerin dieses

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Teil B - Fortsetzung

Geschäftsanteiles bestimmt worden ist.

In Ermangelung einer Einigung bei Nutznießung und nacktem Eigentum vertritt der Nutznießer allein alle

berechtigten Personen.

Die Gesellschaftsanteile sind nominativ.

Die Rechte der einzelnen Teilhaber ergeben sich ausschließlich aus den gegenwärtigen Statuten, den

eventuellen Abänderungen derselben, sowie aus den rechtmäßig erfolgten Anteilsübertragungen.

Artikel 10: Abtretung und Übertragung von Anteilen

Die unentgeltliche oder entgeltliche Abtretung von Gesellschaftsanteilen, sowie die Übertragung derselben von Todes wegen, bedarf der Zustimmung und Genehmigung aller Gesellschafter: ohne Zustimmung dieses vorherigen und schriftlichen Einverständnisses sind die Anteile unabtretbar und unübertragbar.

Die Erben, Rechtsnachfolger oder Gläubiger eines Gesellschafters sind unter keinem Vorwand berechtigt, auf das Geschäftsvermögen oder die Schriftstücke der Gesellschaft Siegel anlegen zu lassen, oder sich auf irgendeine Art in die Geschäftsführung einzumischen.

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Das den Geschäftsführern zustehende Gehalt, sowie Ihre Vergütungen, werden durch die Generalversammlung der Gesellschafter festgesetzt. Reisekosten und andere durch die Geschäftsführer im Dienst der Gesellschaft gemachten Auslagen werden durch die Gesellschaft gegen einfache Vorlage einer richtig bezeichneten Aufstellung zurückerstattet.

Alljährlich findet am zweiten Freitag im Monat Juni, um 20:00 Uhr die ordentliche Generalversammlung der Gesellschaft statt. Sollte dieser Tag ein gesetzlicher Feiertag sein, so findet diese Versammlung am folgenden Werktag statt. Die Generalversammlung kann außerdem jedes Mal einberufen werden, wenn das Interesse der Gesellschaft es erfordert. Sie muss auf schriftlichen Antrag von Gesellschaftern, die ein Fünftel des Gesellschaftskapitals vertreten, durch die Geschäftsführung einberufen werden.

Artikel 16: Ort

KAPITEL III: Geschäftsführung

Artikel 11: Ernennung eines Geschäftsführers - Befugnisse

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird durch einen oder mehrere Komplementäre gesichert, der/die allein befugt ist/sind, die Leitung der Gesellschaft zu übernehmen.

Der oder die Geschäftsführer erhalten alle erforderlichen Befugnisse um im Namen der Gesellschaft zu handeln, alle irgendwelche mit dem Gegenstand der Gesellschaft in Verbindung stehenden Rechtsgeschäfte vorzunehmen, und die Gesellschaft rechtsverbindliche zu verpflichten. Der oder die Geschäftsführer besitzen sämtliche Verwaltungs- und Verfügungsrechte mit Ausnahme derjenigen, die durch das Gesetz der Generalversammlung vorbehalten sind. Der oder die Geschäftsführer können die Vollmachten ganz oder teilweise an Drittpersonen übertragen, Mitglieder und Nichtmitglieder der Gesellschaft.

Jeder Geschäftsführer kann Dritten Sondervollmachten gewähren.

Die Kommanditisten dürfen sich  vorbehaltlich des hiernach vorgesehenen Kontrollrechts  nicht in diese Geschäftsführung einmischen.

Der Komplementär, Markus SCHLECK, wird hiermit zum Geschäftsführer für unbegrenzte Dauer ernannt. Artikel 12: Vergütung der Geschäftsführer

KAPITEL IV: Generalversammlungen

Artikel 13: Befugnisse

Die Gesellschafter treten zur Generalversammlung zusammen, um über alle, die Gesellschaft betreffenden Fragen, die nicht zu den Befugnissen der Geschäftsführer gehören, zu beraten und zu beschließen. Artikel 14: Beschlüsse

Die Generalversammlung ist das souveräne Machtorgan der Gesellschaft. Sie beschließt, gemäß den allgemeinen Versammlungsregeln und den gesetzlichen Bestimmungen, über die Generalversammlungen der Privatgesellschaften mit beschränkter Haftung. In den Grenzen des Gesetzes und den Statuten sind ihre Beschlüsse für alle bindend.

Artikel 15: Datum

Die ordentlichen und außerordentlichen Generalversammlungen finden am Geschäftssitz oder an einem anderen

in der Einladung bezeichneten Ort statt.

Artikel 17: Einladungen

Die Generalversammlungen werden von der Geschäftsführung durch eingeschriebenen Brief oder per E-Mail, mit Angaben über die Tagesordnung, innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen, berechnet vom Tage der Aufgabe bei der Post bis zum Tage der Versammlung, einberufen, wobei die genannten Tage nicht mitzurechnen sind.

Die Generalversammlung ist beschlussfähig bezüglich aller ihr unterbreiteten Gegenstände ohne eine Einladung nachweisen zu müssen, wenn alle Gesellschafter anwesend oder vertreten sind. Die Generalversammlung kann in schriftlicher Form abgehalten werden unter der Voraussetzung, dass die gesetzlichen Vorschriften erfüllt sind.

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Teil B - Fortsetzung

Artikel 18: Stimmrecht

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht auf eine Stimme. Artikel 19: Vertretung

Die Gesellschafter können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, unter der Bedingung, dass der Bevollmächtigte ein anderer Gesellschafter ist.

Letztere Bedingung ist nicht für einen Ehepartner, der den anderen Partner vertritt, für den Vormund des Minderjährigen oder Entmündeten, für den Nießbraucher, der den Eigentümer des nackten Eigentums vertritt, maßgebend.

KAPITEL V: Geschäftsjahr - Reingewinn Artikel 20: Geschäftsjahr

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Im Übrigen gelten für alles, was in den gegenwärtigen Statuten nicht vorgesehen ist, die in den Artikeln 201 und folgende der Gesetze über die Gesellschaften enthaltenen Vorschriften.

Das erste Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli 2015 Tag um am 31.12.2015 zu enden. Die erste ordentliche Generalversammlung findet im Jahre 2016 statt.

Als ständiger Vertreter im Falle der Ernennung der  Markus SCHLECK EKG. als Verwalterin oder Geschäftsführerin einer anderen Gesellschaft wird der Geschäftsführer, Herr Markus SCHLECK bezeichnet. Ausgestellt in zwei Exemplaren zu Mürringen, den 16. Juni 2015

Gezeichnet,

Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Januar und endet am 31.Dezember. Dar erste Geschäftsjahr beginnt am Tag

der Gründung und endet am 31.12.2015

Artikel 21: Gewinn

KAPITEL VI: Auflösung der Gesellschaft Artikel 22: Auflösung

Die Gesellschaft wird nicht aufgelöst durch Rechtsunfähigkeit, Konkurs, Zahlungsunfähigkeit oder Tod eines

Gesellschafters oder eines Geschäftsführers.

Im Falle des Verlustes der Hälfte des Gesellschaftskapitals muss die Geschäftsführung der Generalversammlung

die Frage der Auflösung der Gesellschaft unterbreiten.

Artikel 23: Liquidierung

KAPITEL VII: Allgemeine Übergangsbestimmungen Artikel 24: Gesetz über die Gesellschaften

Bei Auflösung der Gesellschaft erfolgt die Liquidierung, falls die Gesellschaft nicht anders beschließt, durch den oder die im Amt befindlichen Geschäftsführer.

Die mit der Liquidierung beauftragten Personen verfügen über die weitgehendsten Befugnisse.

Es steht jedoch der Generalversammlung frei, diese Befugnisse einzuschränken oder ausreichende Garantien für eine gute Ausführung der Liquidierung zu verlangen. Nach Bereinigung des Passivs und der Lasten wird das Nettoergebnis der Liquidierung unter allen Gesellschaftern verteilt.

Der nach Abzug aller Lasten, Geschäftskosten und der erforderlichen Abschreibungen verbleibende Gewinn

bildet den Reingewinn der Gesellschaft.

Die Generalversammlung entscheidet über die Verwendung dieses Reingewinns.

Markus SCHLECK Guido SCHLECK

Coordonnées
MARKUS SCHLECK

Adresse
MURRINGEN,ZUM OHLESIEF 31/2 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne