LOWRULERS

Divers


Dénomination : LOWRULERS
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 834.690.740

Publication

03/02/2014
ÿþi [77_::41,1 Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlichen ist MOD 3.2





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der Greffier Kanzlei

Dein Belgischer Staatsblatt vorbehalter

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Untemehmensnr : 0834.690.740

Name der Vereinigung 1 Stiftung 1 Organismen

(ausgeschrieben) : LOWRULERS

(abgekürzt) :

Rechtsform : V.o.G.

Sitz : 4760 Büllingen, am Eischbaum 5

Gegenstand

der Urkunde : Ernennungen - Rücktritte - Sitzverlegung - Anpassung der Satzungen

Analytischer Auszug der ordentlichen Generalversammiung vom

1.Mârz 2013 der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht LOWRULERS, mit Sitz in 4760 Büllingen, am

Eischbaum 5

Aufgrund der Anzahl der anwesenden Mitglieder ist die Generalversammlung beschlussffhig und beschloss wie folgt:

1. Beschluss

Die Generalversammiung beschloss einstimmig folgende neue Mitglieder in die Vereinigung aufzunehmen:

-MAGNEY Garry, geboren am 30. Juni 1988 (NN 880630-247-64), wohnhaft in 4750 Bütgenbach-Berg, Hohlweg 16.

-MOUTSCHEN Alexander, geboren am 24. August 1990 (NN 900824-193-63), wohnhaft in 4780 St. Vith, Zum Schieferstolien, Recht, 12A.

-LANGER Patrick, geboren am 16. Februar 1989 (NN 890216-099-43), wohnhaft In 4780 St; Vith, Maas-' Rhein-Str., Hünningen, 5.

-SCHEIFF Yanick, geboren am 25. April 1986 (860425-125-86), wohnhaft in 4730 Raeren, Bergscheid 53. -OSSEMANN Christoph, geboren am 31. Mârz 1982 (NN 820331-203-28), wohnhaft in 4731 Raeren, Eynatener Str, 195.

-SCHMITZ Oliver, geboren am 23. Juli 1986 (NN 860723-185-10), wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 54B.

-DRIES Kevin, geboren am 21. Januar 1992 (NN 920121-227-15), wohnhaft in 4780 St, Vith, Aachener Str. 4 B1/1.

-THEISSEN Jérôme, geboren am 31. August 1987 (NN 870831-205-69), wohnhaft in 4770 Amel, Zum Bambusch 35.

-WIESEN Andreas, geboren am 25, Oktober 1987 (NN 871025-191-83), wohnhaft in 4770 Amel, Zum Bambusch 39.

-MARGRAFF Yannick, geboren am 20. September 1993 (NN 930920-503-40), wohnhaft in 4770 Amel, Deidenberg, Bergstr. 23.

-JOUCK Romain, geboren am 28. Februar 1991 (NN 910228-419-84), wohnhaft in 4760 Ballingen, In der

Reisbach 18,

-JOUCK Ramon, geboren am 13, Juli 1990 (NN 900713-279-09), wohnhaft in 4750 Bütgenbach, Hofstr. 60.

-PARMENTIER Mario, geboren am 1. April 1982 (NN 820401-239-26), wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Maldingen 31.

-CALLES Stephan, geboren am 3, August 1980 (NN 800803-179-12), wohnhaft in 4790 Burg-Reuland, Thommen 62.

2. Beschluss

Die Generalversammiung beschloss einstimmig, den Sitz der Vereinigung an folgende Adresse zu verlegen:

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

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MOD 3.2

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4770 Amel, Medel, Deller Weg 6.

3. Beschluss

Die Generalversammlung nahm Kenntnis vom Rücktritt von Herrn SEFFER Peter aus dem Vorstand und als Mitglied zum 1. Mârz 2013.

4.Wahl des Vorstandes

Die Generalversammlung beschloss einstimmig die Wahl folgender Personen in den Vorstand der Vereinigung:

-LUX Gary, geboren am 26. April 1988 (NN 880426-351-66), wohnhaft in 4760 Büllingen, Trierer Str. 23.

-SEREXHE Philippe, geboren am 16. Mai 1973 (NN 730516-045-73), wohnhaft in 4770 Amel, Medell, Deller

Weg 6.

-REINEN Mike, geboren am 13. Dezember 1984 (NN 841213-093-07), wohnhaft in 4760 Bollingen, Wirtzeld,

Wirtzberg 41.

-PARMENTIER Mario

-DARM Jeremy, geboren am 3. Februar 1989 (NN 890203-399-36), wohnhaft in 4760 Büllingen, Hünningen

221/2/3

-CALLES Stephan

-SCHUMACHER Michael, geboren am 7. Januar 1990 (NN 900107-225-07), wohnhaft in 4760 Büllingen,

Am Eischbaum 5.

5.Waht der Amter im Vorstand

lm Anschluss an die Generalversammlung trat der Vorstand zusammen und beschloss die Amter wie foigt festzulegen

-Prâsident: -stellv. Prâsident: -Kassierer: -Schriftführer: -1.Beisitzer: -2.Beisitzer: -3.Beisitzer: Serexhe Philippe

Lux Gary

Calles Stephan

Dahm Jeremy

Heiven Mike

Schumacher Michael

Parmentier Mario

Des weiteren wurde CALLES Stephan mit der tâglichen Geschâftsführung beauftragt.

Alle Amter wurden angenommen.

Für analytischen Auszug,

Philippe Serexhe

Prâsident

31/03/2011
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Dem Belgischet Staatsblat vorbehalteE

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veroffentlichen ist

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Unternehmensnr : o t 3.ti (99V qQ

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : LOWRULERS

(abgekürzt) :

Rechtsform: V.o.G.

Sitz : 4760 BOLLINGEN, am Eischbaum 5

Gegenstand

der Urkunde : GRÜNDUNGSVERSAMMLUNG, VERABSCHIEDUNG DER STATUTEN,

BENENNUNG DES VORSTANDS

Auszug aus der Gründungsversammlung vom 19. November 2010

"in der Gründungsversammlung am 19. November 2010 in Büllingen, Haus Tiefenbach, sind die folgendeni Gründungsmitglieder zwecks Gründung einer Vereinigung erschienen:

1. Peter SEFFER (76.02.02-289.97), wohnhaft in 4780 St. Vith, Kerpenerstrasse 8/1;

2. Christophe SCHUMACHER (85.09.26-111,84), wohnhaft in 4960 Malmedy, Route de Waimes 94;

3. Michael SCHUMACHER (90.01.07-225.07), wohnhaft in 4760 Büllingen, Am Eischbaum 5;

4. Mike HEINEN (84.12.13-093.07), wohnhaft in 4760 Büllingen, Wirtzberg 41 Wirizfeld;

5. Philippe SEREXHE (73.05.16-045.73), wohnaft in 4770 Amel, Medell 154;

6. Gary LUX (88.04.26-351.66), wohnhaft in 4760 Büllingen, TriererstraQe 21;

7. Jeremy DAHM (89.02.03-399.36), wohnhaft in 4760 Büllingen, Hünningen 221;

Die Gründungsmitglieder vereinbaren, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemdl3 dem Gesetz' vom 27. Juni 1921 zu gründen. Sie legen deren Satzung wie foigt fest:

SATZUNG DER V.o.G. LOWRULERS

KAPITEL I : BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER.

Artikel 1 : Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewin nerzielungsabsicht lautet  LOWRULERS"

Artikel 2 : Sitz

Der Sitz ist in 4760 BOLLINGEN, Am Eichbaum 5. Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen

Artikel 3 : Zielsetzung

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und

... ......____.________.__.._.._....__.._..__.._...._._.._...._..._.._._..__.Pers__..__..

nd Eigenschaft des beurkunáenden Rootaarss oder der Personen,

die dazu ermachtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten. Auf der Rückseite : Name und ílnterschrift.

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Die Vereinigung setzt sich zum Ziel, ihren Mitgliedem einen Rahmen für den Erfahrungsaustausch bezüglich des Tunings und Aufwertens des Autos zu geben. lm Rahmen von dffentlichen Veranstaltungen müchte die Vereinigung diesbezüglich informieren und das Ansehen des Tunings aufwerten. Die Vereinigung kann in diesem Sinne jede Art von Veranstaltung durchführen sowie alle Handlungen vomehmen, die zur F[ rderung des genannten Zwecks beitragen.

Artikel 4 : Dauer

Die Vereinigung wird für elne unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL Il : Mitglieder

Artikel 5 : Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus effektiven Mitgliedem. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt. Sie dart jedoch nicht weniger als drei betragen. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichneten Gründungsmitglieder.

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedem entscheidet der Verwaltungsrat mit einfacher Mehrheit. Ein Mitglied kann zu ieder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretenen ausgesprochen werden. Die Mitglieder dürfen die Beitrüge, die sie selbst oder ihre Rechtsvorgânger eingezahit haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventar anfordem oder beantragen.

Artikel 6 : Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Dieses Register enthdlt Name, Vornamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beltritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedem sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Beschlusses erhalt.

Gemâll dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt.

KAPITEL III : Generalversammlung

Artikel 7 : Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustündig für:

1) die Anderung der Satzung;

2) die Bestellung und Abberufung der Verwalter;

3) die Bestellung und Abberufung der Kommissare;

4) die den Verwaltem und Kommissaren zu erteilende Entlastung;

5) die Billigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;

6) die freiwillige Aufldsung der Vereinigung;

7) den Ausschluss eines Mitgliedes;

8) die Umwandlung der Vereinigung in eine Gesellschaft mit sozialer Zielsetzung;

9) alle Beschlüsse, die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Salzung verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jedes Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jedes von ihnen verfügt über eine Stimme.

Die Abstimmungsmodalitüten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind.

Artikel 8 : Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im Mârz statt. Es kann se oft eine aut3erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine auf3erordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt,

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einfache E-Mail (oder Brief) vorgenommen, die jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versa mmlung angegeben.

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Artikel 9 : Tagesordnung

Auf Antrag von 213 der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder darf die Versammlung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht für Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Aufltisung, Jahresabschluss und Haushaltsplan oder Satzungsânderungen.

Artikel 10 : Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammiung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedem, die dies wünschen, unterschrieben werden.

Sie werden aufrerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedem Mitglied oder jeder Driftperson, die ein berechtigtes interesse daran nachweist, ausgehândigt.

Die Beschlüsse erhâlt jedes Mitgiled mit elektronischer Post oder Postzustellung.

KAPITEL IV : Verwaltung

Artikel 11 : Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus Brei Mitgliedem besteht.

Diese werden von der Generalversammlung für die Dauer von 4 Jahre gewâhlt und kdnnen zu jeder Zeit von

ihr abberufen werden. Wiederwahl ist mbglich.

Der Verwaltungsrat wdhlt einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer.

Die Verwalter üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden wenigstens 2 Mal pro Jahr einberufen. Er ist beschlussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten ist. Jeder Verwalter kann einen anderen Verwalter mit seiner Vertretung bei einer bestimmten Versammlung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Steile abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters ausschlaggebend.

Artikel 12 : Tâg I iche Verwaltung

Der geschâftsführende Vorstand ist identisch mit dem Verwaltungsrat. Dieser übertrâgt die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht einem Mitglied des Verwaltungsrates. Bei Verhinderung übernimmt der Vorsitzende diese Aufgabe.

KAPiTEL V : Vertretung, Haftung

Artikel 13 : Vertretung der Vereinigung

Für aile Handiungen ist der einstimmige Beschiuss des geschâftsführenden Vorstandes erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist. Diese Personen brauchen keinen vorherigen Beschluss des Verwaitungsrates nachzuweisen.

Gerichtsverfahren, sel es als Klâger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschâftsführenden Vorstand geführt, Beitreibungen und Ersuchen durch seinen Vorsitzenden oder eine hierzu beauftragte Person.

Die Verwalter gehen hinsichtiich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keinerlei perstinliche Verpflichtung ein. lhre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 14 : Jahresabschluss, Haushaltsplan

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen. Dieser wird einen Bericht über die Tâtigkeiten der Vereinigung sowie den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres und den Jahresabschluss des abgelaufenen Geschâftsjahres aufsetzen. Konten, Haushait und Berichte werden der ordentiichen Generalversammlung im Laufe des Monats Mârz zur Billigung vorgelegt.

~

" Dem Belgischen Staatsblatt vorbehalten

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Teil B : Fortsetzung

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des geschâftsführenden Vorstandes.

Die Buchhaltung wird gem Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 und dessen Ausführungserlassen " geregelt..

KAPITEL VI : Satzungsânderung, Aufli Sung

Artikel 15 : Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gem den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 16 : Aufltisung

lm Palle der freiwilligen Auflüsung wird die Generalversammlung einen oder mehrere Liquidatoren ernennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verbieibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird einer sozialen Einrichtung zugeführt.

KAPITEL VII : Übergangsbestimmungen

Artikel 17 : Gründungsversam mlung

1n diesem Augenblick treten die Gründungsmitglieder in einer Generalversammlung zusammen und es

" werden zu Verwaltungsratsmitgliedem mit den nachfolgenden Funktionen gewâhlt:

Pri;sident: Peter SEFFER (76.02.02-289.97), wohnhaft in 4780 St. Vith, Kerpenerstrasse 81 1;

Schriftführer: Michael SCHUMACHER (90.01.07-225,07), wohnhaft in 4760 Büllingen, Am Eischbaum 5;

Kassierer: Gary LUX (88.04.26-351.66), wohnhaft in 4760 Büllingen, Triererstrar e 21;

Beisitzer: Christophe SCHUMACHER (85.09.26-111.84), wohnhaft in 4960 Malmedy, Route de Waimes 94;

Beisitzer: Mike HEINEN (84.12.13-093.07), wohnhaft in 4760 Büllingen, Wirtzberg 41 Wirtzfeld;

Beisitzer: Philippe SEREXHE (73.05.16-045.73), wohnhaft in 4770 Amel, Medeli 154;

._.

Mit der tàglichen Geschàftsführung wurde Michael Schumacher betraut."

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stlftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
LOWRULERS

Adresse
AM EISCHBAUM 5 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne