HUNNINGER JUGEND

Divers


Dénomination : HUNNINGER JUGEND
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 633.952.309

Publication

06/08/2015
ÿþ - - Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den MOD 3.2

Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verï ffentlichen ist

IN i *1511379

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 06/08/2015 - Annexes du Moniteur belge

, Untemehmensnr : 0633.951. 30,9

Name der Vereinigung ] Stiftung / Organismen

(ausgeschrieben) ; Hünninger Jugend

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht Sitz : Hünningen 240, B - 4760 Büllingen

Gegenstand

der Urkunde : Gründung

Sind erchienen:

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Behrens Manuel, Hünningen 206, B - 4760 Büllingen Brüls Manuel, Hünningen 8/B, B - 4760 Büllingen Els Mario, Hünningen 184, B - 4760 Büllingen Hepp Yannick, Hünningen 240, B - 4760 Büllingen Jost Achim, Hünningen 115, B - 4760 Büllingen Jost Alexander, Hünningen 115, B - 4760 Büllingen Jost Christian, Hünningen 128, B - 4760 Büllingen Jost David, Hünningen 122, B - 4760 Büllingen Jost Lukas, Hünningen 122, B - 4760 Büllingen Jost Marius, Hünningen 122, B - 4760 Büllingen Jost Marvin, Hünningen 122, B - 4760 Büllingen Jouck Michael, Hünningen 241, B - 4760 Büllingen Jouck Raphael, Hünningen 241, B - 4760 Büllingen Jouck Andreas, Hünningen 241, B - 4760 Büllingen Jouck Tobias, Hünningen 241, B - 4760 Büllingen Jouck Lok, Hünningen 248, B - 4760 Büllingen Keller Kenny, Hünningen 42, B - 4760 Büllingen Keller Kevin, Hünningen 42, B - 4760 Büllingen Keus Miguel, Hünningen 51, B - 4760 Büllingen KüpperYannick, Hünningen 98, B - 4760 Büllingen Lofgen Kevin, Flünningen 38, B - 4760 Büllingen Lofgen Garry, Hünningen 38, B - 4760 Büllingen Palm Andreas, Hünningen 43, B - 4760 Büllingen Peter Janosch, Hünningen 197, B - 4760 Büllingen Peter Milan, Hünningen 197, B - 4760 Büllingen Sieberath Carlo, Hünningen 28, B - 4760 Büllingen Sieberath Marcel, Hünningen 28, B - 4760 Büllingen Simon Christoph, Kreuzstrafle 5A, B - 4770 Halenfeld Simon Tablas, Hünningen 117, B - 4760 Büllingen Simon Jens, Hünningen 68, B - 4760 Büllingen Simon Jonas, Hünningen 68, B - 4760 Büllingen Stoffels Daniel, Hünningen 217, B - 4760 Büllingen Stoffels Fabrice, Hünningen 219, B - 4760 Büllingen Stoffels Marco, Hünningen 252, B - 4760 Büllingen Szczurek Yannick, Hünningen 132, B - 4760 Büllingen Wolff Andreas, Hünningen 21, B - 4760 Büllingen Wolff Laurent, Hünningen 7, B - 4760 Büllingen

Bitte auf der ietzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermáchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

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MOD 3.2

Die Erschienenen haben vor dem heutigen Tage eine Vereinigung unter dem Namen "Hünninger Jugend" gegründet und erklüren, durch Gegenwârtiges unter sich, und all denjenigen, die in Zukunft den vorliegenden Statutenbeipflichten werden in Anwendung des Gesetzes vom 27. Juni 1921, eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht zu gründen und deren Statuten wie foigt aufzustellen:

KAPITEL 1 Name, Sitz, Ziel und Dauer

Art. 1. :Die Vereinigung führt den Namen  Hünninger Jugend" (Verein ohne Gewinnerzielungsabsichten).

Art. 2. : Sie hat thren Sitz in Hünningen 240, B -- 4760 Büllingen.

Art. 3. Die Vereinigung hat foigendes Ziele:

-FSrderung der Kultur und Pflege des Brauchtums, sowie um deren Erhalt insbesondere im Dorf Hünningen;

-Fárderung der sinnvollen Freizeitbeschâftigung der Jugend im Dorf Hünningen; -Unterstützung der kulturellen, dürflichen und brauchtümlichen Aktivitâten im Dort

-Fárderung des Zusammenhaltes der Dorfjugend sowie darüber hinaus der gesamten Dorfgemeinschaft;

Diese Ziele erreicht die VoG durch die Durchführung diverser Aktivitâten wie z.B.

-von Gruppentreffs zur Freizeitbeschâftigung;

-die Durchführung von diversen jugendspezifischen Veranstaltungen;

-die Organisation von bestimmten Veranstaltungen zur Brauchtumspflege wie z.B. Kirmes, karnevalistische Aktivitâten und Beteiligungen, usw...;

-Diverse Aktivitâten auch in Zusammenarbeit mit anderen, gleichgesinnten Vereinigungen;

-alle weiteren Aktivitâten und Handlungen, selbst in Zusammenhang mit dem Erwerb, Miete, ... von beweglichen Gütern und Immobilien, die zur Erreichung der Ziele dienen;

Art. 4.: Die Vereinigung ist für unbefristete Dauer gegründet. Sie kann zu jeder Zeit aufgelüst werden.

Art. 5. : Die Verantwortlichkeit der Vereinigung ist begrenzt auf ihren vereinseigenen Besitz. Die Mietglieder haften nur in HShe ihres Mitgliedsbeitrages und gehen keine weitergehenden persï nlichen Verpflichtungen ein.

KAPITEL 2  Mitgliedschaft, Aufnahme, Austritt

Art. 6.: Die Vereinigung setzt sich aus aktiven und inaktiven Mitgliedern zusammen. Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, die der Aktiven muss jedoch mindestens aus 3 volljâhrigen Mitglieder bestehen.

Art. 7. :Aktives Mitglied kann jede mnnliche natürliche Person ab 15 Jahre werden, die sich verptlichtet, den Jahresbeitrag zu entrichten, die Satzungen durch Unterschrift zu bejahen und auf ehrenamtliche Weise im Rahmen der Vereinstâtigkeit an der Verwirklichung des Vereinszieles mitzuarbeiten.

Art. 8. : Aktive Mitglieder beschliellen über die Aufnahme der neuen aktiven und inaktiven Mitglieder.

Art. 9.: Abdankung und Ausschluss eines aktiven Mitglieds erfoigt infolge von gravierenden VerstüfFen gegen vorliegende Satzungen. Sie kann jedoch auch dann erfolgen, wenn die betreffende Person sich weigert, aktiv an der Verwirklichung der Vereinsinteressen teilzunehmen oder einen vereinsschüdigen Einfluss ausübt.

Art. 10. :Der Jahresbeitrag wird auf 15 E festgesetzt und wird durch eine einmalige Zahlung auf der Generalversarnmlung beglichen. Die Mitglieder sind für die Verpflichtungen des Vereins nicht persônlich haitbar.

Art. 11. :Ais inaktives Mitglied gilt, wer den Antrag ais solches stellt, indem er den Jahresbeitrag zahlt, der von den aktiven Mitglieder festgelegt wird und wenn der Antrag von der Generalversammlung angenommen wird. Inaktive Mitglieder besitzen keinerlei Stimmrecht lm Verein.

Art 12:Ausscheidende oder ausgeschlossene Mitglieder sowie ihre Rechtnachfolger haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermeigen und kunnen unter keinen Umstânden die Rückzahlung oder die Vergütung der geleisteten Beitrâge und/oder der eingebrachten Betrâge fordem.

Sie kinnen unter keinen Umstünden Konteneinsicht oder ein Inventer fordem oder Siegel auf das Vermogen der Vereinigung ohne Erwerbszweck anlegen lassen.

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MOD 32

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KAPITEL 3  Die Organe

Art. 13. :Die Organe der Vereinigung sind der Vereinsvorstand und die Generalversammiung. Der Vereinsvorstand besteht aus mindestens 3 volljâhrigen aktiven Mitgliedern, welche die Generalversammlung wdhlt.

Art. 14. :Die Generalversammlung bifdet den Vorstand, indem sie aus den volljâhrigen Mitgliedern einen Vorsitzenden, eihen Schriftführer und einen Kassiererwâhlt.

Art. 15. :Die Dauer des Mandats betrügt ein Jahr. Vereinsvorstandsmitglieder, deren Mandat ausláuft, krinnen wiedergewâhlt werden.

Art. 16. :Der Vereinsvorstand ist mit der ailgemeinen Geschi ttsführung beauftragt.

Art. 17. :Der Vereinsvorstand tagt auf Einladung des Vorsitzenden. Den Vorsitz führt der Vorsitzenden oder, in dessen Abwesenheit, das üfteste Mitglied oder eine delegierte Person. Die Beschlüsse werden bei einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder getroffen. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des Vorsitzenden, Der Schriftführer führt Protokoll über die Beschlüsse des Vereinsvorstands. Diese Tâtigkeit kann er an eine andere Person delegieren.

Art. 18. :Der Vorsitzende leitet die Vorstandssitzung und die Generalversammlung. Er vertritt im Auftrag des Vereinsvorstands die Vereinigung nach auflen. Er legt der Generalversammlung den Haushaltsbericht vor.

Art. 19.:Der Schriftführer führt Protokoll über alle Sitzungen des Vereinsvorstands und der

Generalversarnmlung. Er zeichnet alieine den Schriftwechsel nach auflen und zeichnet in

Rechtsangelegenheiten gemeinsam mit dem Vorsitzenden. Er kann diese Tâtigkeit jedoch auch an eine andere Person delegieren.

Art. 20. Der Kassierer führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben. Er legt der Generalversammiung den finanziellen Rechenschaftsbericht (Bilanz) vor.

Art. 21, :Die Generalversammlung ist die Zusammenkunit der aktiven Mitglieder. Der Vereinsvorstand entscheidet, ob auch die inaktiven Mitglieder eingefaden werden.

Art. 22. :Der Generalsversammlung sind folgende Beschlussfassung vorbehalten:

1.Die Ânderung der Satzungen;

2.Die Wahi und Abwahl der Vorstandsmitglieder;

3.Die Genehmigung des Haushalts, des Rechenschaftsberichtes und der Bilanz;

4.Die Auftssung der Vereinigung;

5.AusschlussfAufnahme von Mitgliedern.

Art. 23. :Die Generalversammiung gilt als die vorm Gesetz vorgeschriebene Jahresversammlung. Sie findet jührlich bis 31. Mârz staff. Zu jedem anderen Zeitpunkt kann der Vereinsvorstand eine aullerordentiiche Generalversarnmlung einberufen.

Art. 24. :Der Vereinsvorstand ruft die Generalversammlung rechizeitig mittels schriftiicher Einladung an jedes stimmberechtigte Mitglied ein. Einladung auch per Mail, Soziale Medien und jede andere Kommunikation, die den schriftlichen Charakterwahrt. Somit sind Video- und Audiobotschaften nicht genügend.

Art. 25, :Sofern das Gesetz keine anderen Mehrheiten vorschreibt, werden die Beschlüsse der Generalversarnmlung bei einfacher Mehrheit der JA-Stimmen gefasst. Bei Gleichheit der JA- und NEIN-Stimmen gilt ein Antrag als abgelehnt.

Art. 26. : Wahivorgang:

-Erster Wahivorgang: jedes aktive Mitglied schlügt anonym (mittels eines Blatts Papier) jeweits einen Vorsitzenden, einen Kassierer und einen Schriftführer vor. Insofem ein aktives Mitglied für eine Position im Verstand vorgeschlagen wurde kann diese Person mit  JA" am zweiten Wahivorgang teilnehmen oder mit  NEIN" aus der Wahl austreten. Gibt es nur eine Person mit  JA" bekommt diese Person jeweils die entsprechende Position im Vorstand und es wird kein zweiter Wahlvorgang für diese Position notwendig.

-Zweiter Wahivorgang: Jeweils für jede Position im Verstand kónnen die aktiven Mitglieder eine Person enter den  JA" Kanidaten wáhlen. Der  JA" Kandidat mit den meisten Stimmen erhUht die entsprechende Position lm Verstand.

Art. 27. :Die Verwaltungsratmittglieder Verpftichten sich im Rahmen ihrer Tâtigkeit nicht persdntich. Sie sind nur für die Ausübung Ihrer Mandate haftbar.

Dem gelgiscÁen Staatsblatt vorbehalten

MOD3.2

Teil B : Fortsetzung

KAPITEL 4  Kassenbericht

Art. 28, :Das Abrechnungsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember, Der Vereinsvorstand erstellt den Rechenschafts- und Tâtigkeitsbericht und die Bilanz des verflossenen Jahres. In Abweichung devon beginnt das erste Geschi3ftsjahr am Tage der Griindung und schiieI t am 31 Dezember,

KAPITEL 5  Die Ándening des Satzungen

Art, 29. :Die zu ândemden Artikel werden vom Vereinsvorstand auf Ersuchen von mindestens 20% der Mitglieder angegeben und auf die Tagesordnung zur Generaisversammlung gesetzt. Für die Gültigkeit einer Anderung ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der aktiven Mitglieder und eine Vierfünftelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Enthaltungen geiten nicht als Stimme. Ist auf der ersten Versammlung das erforderliche Zweidrittel der aktiven Mitglieder nicht erreicht, kann gültig auf einer weitenen, , auI erordentlichen Generalversammlung beraten und entschieden werden, welches die Zahi der anwesenden aktiven Mitglieder auch set.

KAPITEL 6  Die Auflüsung der Vereinigung

Art. 30. :Bei einer Auíiósung der Vereinigung wird das übriggebliebene Nettoguthaben einer Vereinigung mit gleichartiger Zielsetzung und Tâtigkeit überschrieben. Die aktiven Mitglieder nennen diese Vereinigung.

KAPITEL 7  Kasse und Schlüsselpositionen

Art. 31. : Die Kasse ist entsprechend der Gesetzgebung für V.o.Gs ais  vereinfachte Buchhaltung, die sich mindestens auf Bargeld- und Kontenbewegungen beziet", zu führen.

Art. 32. : Schlüsselpositionen (Vorsitzenden, Schriftführer, Kassierer) dürfen nicht in einem verwandtschaftlichen oder geschâfttichenlberuflichen Verhâltnis zueinander stehen.

)=s wurden einstimmig emannt, weichen annehmen:

1. Vorsitzender: STOFFELS Fabrice

2. Kassierer: JOST Lukas

3. Schriftführer: I-IEPP Yannick

Gezeichnet

Stoffels Fabrice

Vorsitzender

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu versreten.

Coordonnées
HUNNINGER JUGEND

Adresse
HUNNINGEN 240 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne