ELTERNRAT HONSFELD

Divers


Dénomination : ELTERNRAT HONSFELD
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 444.986.510

Publication

18/05/2012
ÿþ n~~ll:~'~RI . FA tiRVd ~ I i w . ~l Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsbiatt zu veroffentlichen ist ARop 3.2

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Unternehmer+snr : 444.986.510

Name der Vereini:gurtg I Stiftung f Organismen

(ausgéschrieben) : Elternrat Honsfeld VoG

(abgeldezi) :

Rechtsform : VoG

Sitz ; Honsfeld 45a, 476© B[ IIIngen

Ledenstand

der Urkunde : Anderung der Statuten 1. Vorstand

Die Generalversammlung vom 25. Januar 2012 nimmt die ROcktrittsgesuche der Vorstandsmitgileder: Schommers-Jost Liliane, Jast-Chavet Gaby, Boemer Claude, Fickers Dany und Aerts Dany einstimmig an. Die Generalversammlung w>t#hlt folgende Personen als neue Vorstandsmitgiieder Theissen Michael, Born René, Jost Angetika, Faymonville Leonie, Tangeten Guido.

Die Generalversammlung vom 14. Marz 2012 beschlielM einstimmig den Sitz und die Bestimmungen bzgl., der Einberufung der Generalversammlung anzupassen. Daher werden Artikel 2 von Kapitel l sowie Artikel 3 und: 4 des Kapitels Il wie folgt geëndert:

KOORnINIERTE FASSUNG DER SATZUNGEN DER VEREINIGUNG ELTERNRAT HONSFELD VOG

1. Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

" 1.Die VnG tragt die Bezeichnung ,Eltemrat Honsfeld VoG"

LJnternehmensnummer: 444.986.510

2.Der Sitz der VoG ist Honsfeld 4C, 4760 Büllingen, Er kann durch Mehrheitsbeschluss des Verwaltungsrates innerhalb der gleichen Ortschaft verlegt werden.

3.Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen,

4.IJie VoG hat foigende Zielsetzung: den Aufbau, Erhalt, den Unterhalt, die Pflege und die Erwelterung der, Oorfsplelpldtze in Honsfeld, sowie Sprachrohr und Bincieglied zwlschen intern, Lehrpersonen und Schutkinder. Derüber hinaus kann ale sdmtliche TTtigkeiten ausüben, die zur Verwirklichung dieses Zweckes beltragen. kunne, In diesem Sinne kann ale auch - jedoch nur sporadisch als Nebenaktivitdt - eine gewinnbringende, Tàtigkeit ausüben, unter der Voraussetzung, dass die erzielten Ertrdge ausschlleallch für den Zweck verwende werden, zu dem die Vereinigung gegründet warden ist.

5.Die VoG wird ab dem heutigen Tage für eine unbegrenzte Dauer gegründet. Sie kann jederzeit aufgeldst; werden.

II. Mitgliedschaft 1 Die Anzahl Mitglieder betrâgt 9 Personen, muss allerdings wenigstens drei betragen.

Die Mitglieder sind von Rechtswegen den vorliegenden Satzungen und der eventuellen Ordnung, welche die; Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit festiegen kann, unterworfen.

2.Jedes Mitglied kann jederzeit gem den Bestimmungen des Artikels 12 des Gesetzes vom 27.06.1921 aus der Vereinlgung austreten. Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die" Generaiversammiung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen nach Anhdrung des Betroffenen beschlossen werden,

3,Ein ausscheidendes oder ausgeschiossenes Mitglied sowie die Erben und Rechtsnachfolger eines Mitglieds kdnnen keinerlel Anspruch auf das Vermogen der VoG geltend machen.

4.Neun gewàhlte Eltern der Kinder aus Volksschuie und Kindergarten der Gerneindeschule Honsfeid bilden den Elternrat für die Dauer von vier Jahren,

5.Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt des letzten eigenen Schulkindes,

6.Bei elnem ausscheidenden Elternrat Verstandsmitglied rûckt derjenige nach, weicher die nachsthl chste" Stimmzahl batte.

Bitte auf der letzten Selle des Tei B enOeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundonden Notars oder der Personen, die dazu ermiichtigt sind die Vereinigung. die Stiftung oder die Organismus Driften gegeneer, zu vertrelen, Auf der Rückselte : Naine und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -18/05/2012 - Annexes du Moniteur belge

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Belgi chers St tsbiatt vor ehalten

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Teil B : Fortsetzung

III. Der Vorstand

1,Der Vorstand besteht aus wenigstens fünf Mitgliedem, die durch die Generalversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit gewâhlt werden. Die Mandate werden jeweils für vier Jahre gewâhlt Ein Vorstandsmitglled kann jederzeit durch die Generalversammiung widerrufen werden. Vorstandsmitglieder, deren Mandat ableuft, kunnen wieder gewâhlt werden. Die Mandate der Vorstandsmitglieder sind grundsítzlich  ehrenamtlich" d.h. unentgeltlich. Die Generalversammlung kann allerdings mit einfacher Stimmenmehrheit von dieser Regel abweichen.

2.Der Vorstand wâhlt unter seinen Mitgliedem einen Vorsitzenden, einen stelivertretenden Vorsitzenden, ' einen Schriftführer und einen Kassierer, Die übrigen Vorstandsmitglieder werden als Beisitzer bezeichnet.

3.Der Vorstand ist mit der allgemeinen Geschüftsführung beauftragt und besitzt aile Befugnisse zur ; Verwirklichung der eingangs erwâhnten Zielsetzung, vorbehaltlich derjenigen, die durch das Gesetz und die vorliegenden Satzungen der Generalversammlung vorbehalten sind,

4.Der Verstand kann unter seinen Mitgliedem einen Verwaltungsbeauftragten und/oder Sonderbevollmâchtigten bezeichnen, wird die VoG Dritten gegenüber oder vor Gericht rechtsverbindlich durch zwei Vorstandsmitglieder vertreten, ohne dass diese irgendeinen Beschluss, eine Genehmigung oder; Sondervollmacht verlegen mossen.

5.Der Vorstand tegt auf Einladung seines Vorsitzenden oder von zwei Vorstandsmitgliedern. Die Beschlüsse werden bei einfacher Stimmenmehrheit getroffen; wenigstens die Helfte der Vorstandsmitglieder muss jedoch anwesend sein. Ber Stimmengleichheit gilt ein Antrag ais abgelehnt. Über jede Vorstandssitzung wird ein Protokoli angefertigt, das durch den Vorsitzenden und den Schriftführer unterschrieben wird.

IV. Die Generalversammlung

1.Die Generalversammlung besteht aus der Zusammenkunft der VoG-Mitglieder. Alle durch die

Versammlung mehrheitlich gefassten Beschlüsse sind für aile Mitglieder bindend, auch für die Abwesenden und

diejenigen, die sich der Stimme enthalten oder sich gegen einen Vorschlag geeutlert haben.

2.Der Generalversammlung sind folgende Beschiussfassungen vorbehalten:

" Satzungsünderungen;

" Emennung und Abwahl von Vorstandsmitgliedern;

" Genehmigung des Haushaltes und des Rechnungsberichtes;

" Entlastung der Vorstandsmitglieder;

" Auflüsung der VoG;

" Eventuelle Annahme und/oder Abünderung einer einneren Ordnung".

3.Jedes Jahr muss wenigstens aine Generalversammlung einberufen werden. Diese findet im ersteri Semester statt.

4.Die Einberufung der Generalversammlung erfoigt mittels schriftilcher Einladung, durch einfachen Brief an , jedes stimmberechtigte Mitglied. In der Einladung wird die Tagesordnung aufgeführt, die durch den Verstand festgelegt wurde.

5.Der Verstand ist auf schriftiichen Antrag von einem Drittel der Mitglieder verpflichtet, innerhalb von dreirrig Tagen eine Generalversammlung mit der von den Antragstellem gewünschten Tagesordnung einzuberufen. 6.Jedes Mitgiied verftigt über eine Stimme. Jedes Mitglied kaan sich durch seinen Ehepartner vertreten - 1lassen.

7.Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Versammlung über die Annahme einer inneren Ordnung' abstim men.

8.Die Generalversammlung fassi die Beschiüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, Bel Stimmengleichheit glit der Antrag als abgelehnt.

V. Haushalt

Das Haushaitsjahr ist das Kalenderjahr: es beginnt am 1, Januar und endet am 31, Dezember, Der Verstand stelit die Jahresrechnungen des verflossenen Jahres und Haushaltsplttne für das folgende Jahr auf. Jahresrechnungen und Haushaltsplâne werden der ordentlichen Generalversammlung zur Annahme vorgelegt.

Vl. Auflüsung

Bei Auflüsung der Vereinigung wird das nach Liquidierung verbleibende Nettoguthaben, der

Schulgemeinschaft Honsfeld übertragen.

VII. Schlussbestimmung

Das Gesetz vom 27.06.1921 über die Vereinigungen ohne Erwerbszweck ist für alles, was in de

vorliegenden Satzungen nicht vorgesehen ist, maffgebend.

Michael THEISSEN Vorsitzender Angelika JOST Schriftführerin

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigensdiaft des beurkundenden Notais oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenuber, zu verfreten,

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
ELTERNRAT HONSFELD

Adresse
HONSFELD 45A 4760 BULLANGE

Code postal : 4760
Localité : BULLANGE
Commune : BULLANGE
Province : Liège
Région : Région wallonne