PFARRVERBAND AMEL

Divers


Dénomination : PFARRVERBAND AMEL
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 507.907.539

Publication

15/01/2015
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu verdffentlichen ist

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Unternehmensnr : e 63.9

Name der Vereinigung I Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Pfarrverband Arne!

(abgekürzt) :

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht

Sitz : 4770 Amel, Alte Hofstraf3e 10

Gegenstand

der Urkunde ; GRÜNDUNG - ERNENNUNGEN

1. Gründung

Die erschienenen Gründungsmitglieder.

Arens Alfred, Junkerstr. 10 A, 4770 BORN, geb. Bom, NN 44.12.20-289.22

Backes Andreas, Lierweg 50 A, 4770 BORN, geb. Weismes, NN 63.08.29-235.08

Bodarwé Stephan, Auf Eichenhardt 17, 4770 AMEL, geb. Weywertz, NN 56.01.06-283.41

Bongartz-Hilger Irmgard, Büllinger Str. 98, 4770 MIRFELD, geb. St. Vith, NN 51.05.08-284.97

Cohnen-Berens Tanja ,Am Hüjst 23, 4770 MEYERODE, geb.St. Vith, NN 74.05.19-168.75

Collas Reinhold, Auf dem Hütel 33, 4770 HALENFELD,geb.HonsfeEd, NN 60.01.02-379.52

Cremer Engelbert, Deller Weg 155, 4770 MEDELL, geb.Bütgenbach, NN 49.05.12-251.65

Elsen-MertesMartha, Schulberg 14, 4770 HEPPENBACH, geb.Heppenbach, NN 58.02.06-174.05

Eisen Freddy, Am Kreuz 4, 4770 IVELDINGEN, geb. Ame%, NN 54.01.07-355.91

Genten Freddy, St. Anna-Str. 14, 4770 SCHOPPEN, geb. Weismes, NN 62.08.27-301.53

Grieven-Schróder Christa, ZurAlten Buche 27, 4770 MEYERODE, geb.Malmedy, NN 65.04.17-348.50

Grieven Robert, Mühlengasse 10, 4770 MEYERODE, geb. Meyerode, NN 61.03.31-283.89

Heckters Ludwig, Deller Weg 100, 4770 MEDELL, geb. Medeil, NN 37.07,16-249.97

Hoffmann Nikolaus, Zum Hütel 46, 4770 HALENFELD,geb. St.Vith, NN 71.03.08-173.32

Jacobs Ferdi, Depertzberg 27, 4770 MEDELL, geb.St.Vith, NN 60.03.28-273.71

Jacobs-Noé Petra, Depertzberg 27, 4770 MEDELL, geb. St.Vith, NN 70,05.02-262.19

Jacobs Thomas, Rámerstr. 4, 4770 MEDELL, geb. St.Vith, NN 71.11.10-225.73

Jodocy Elly, Niederhardt 17, 4770 VALENDER, geb. Heppenbach, NN 49.10.18-152,19

Jodocy Rolf, Rechter Str. 24, 4770 BORN, geb. St.Vith, NN 60.05.01-353.39

Joucken Guido, Zum Weberbach 3, 4770 HERRESBACH, geb. St.Vith, NN 79.08.19-081.94

Langer Alfred, Heerstr. 13, 4770 VALENDER, geb.St.Vith, NN 62.08.29-187.10

Lecoq Heinz, Messenweg GA, 4770 SCHOPPEN, geb. Amel, NN 42.04.08-177.08

Lemaire-Dries Alexa, Weiherweg 18, 4770 EIBERTINGEN, geb. Weismes, NN 69.07.09-184.74

Louges-Heckters Birgit, lm Koelchen 20, 4770 MEDELL, geb. Weismes, NN 70.02.24-360.16

Maraite Miche!, Zum Bahndamm 1, 4770 MONTENAU, geb.Crombach, NN 40,03,15-297.17

Maraite Patricia, Makejaas 11 4770 SCHOPPEN, geb.Malmedy, NN 67.01.14-306.09

Maraite Robert,Zur Hüll 4 A 4770 VALENDER, geb.Vaiender, NN 55.05.05-231.33

Meyer Josef, Honsfelderstr. 12 A 4770 HEPPENBACH, geb.Amel, NN 48.05.18-161.51

Meyers Norbert, Bergstr, 30, 4770 DEIDENBERG, geb.Manderfeld, NN 57.06.28-333.66

Neissen-von Montigny Vera, lm Koelchen 26 4770 MEDELL, geb. St. Vith, NN 70.01.26-214.95

Ortmanns Peter, Am Allerberg 32, 4770 HALENFELD, geb.Eupen, NN 65.01.23-221.73

Paquay Felix, Von Korff-Str. 74, 4770 BORN, geb.Lommersweiler, NN 46.08.09-315.49

Peters-Goenen Anita, Zum Bambusch 33 4770 AMEL, geb.Manderfeld, NN 45.02.28-252.61

Piront-Lemaire Alexa , Auf Eichenhardt 20 4770 AMEL, geb.Amel, NN 64.03.20-324.53

Piront Sebastian, Sebastianweg 17 4770 EIBERTINGEN, geb.St. Vith, NN 89.12.04-209.72

Schmatz Alphons, Klosterstr. 20 4770 MONTENAU, geb. St. Vith, NN 49.08.27-219.56

Schneider Günther,Bergstr. 51 4770 DEIDENBERG, geb. Amel, NN 41.12.26-213.49

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -15/01/2015 - Annexes du Moniteur belge

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MaD 3.2

Schommers Kurt, Büllinger Str. 139 4770 MIRFELD, geb.St. Vith, NN 63.08.20-207.87 Veithen-Kleis Marga, Buchenweg 20 4770 E1BERTINGEN, geb. St. Vith, NN 55.05.07-264.37 Veithen Erwin,In den Hdfen 26 4770 MÜDERSCHEID, geb.Malmedy, NN 75.03.17-121.92 Weinand Günter, Alte Hofstr. 10 4770 AMEL, geb.Maimedy, NN 69.07.17-355.51 Willems Irene, Sonnenhang 32 4770 HEPPENBACH, geb. St. Vith, NN 67.08.07-148.38

vereinbaren eine Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht gemâss Gesetz vom 27.Juni 1921 zu gründen. Sie legen die Satzung wie folgt fest:

Kapitel I : Bezeichnung, Sitz, Zielsetzung, Dauer

Artikel 1

Die Vereinigung führt den Namen: Pfarrverband Amel

Artikel 2

Die Vereinigung hat ihren Sitz in: 4770 Amel, Alte Hofstrasse 10. Die Vereinigung untersteht dem

Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3

Ziel der Vereinigung ist der Erhalt, die Verbreitung, die Entwicklung sowie die ideelle, strukturelle, materielle und tinanzielle Unterstützung der Seelsorge im Pfarrverband Amel, der sich aus den Kirchen- und Kapellengemeinschaften Amel, Bom, Deidenberg, Eibertingen, Heppenbach, Herresbach, Iveldingen-Montenau, Medell,Meyerode, Mirfeld, MSderscheid, Schoppen und Valenderzusammensetzt.

Artikel 4

Die Vereinigung wird für eine unbestimmte Dauer gegründet.

Kapitel II : Mitglieder

Artikel 5

Die Vereinigung besteht ausschliesslich aus ordentlichen Mitgliedern.

Der diensttuende Pfarrer und der Kassierer des Wirschaftsrates sind von Amts wegen Mitglied . Jede der in Artikel 3 genannten Kirchen-und Kapellengemeinschaft kann hüchstens fünf Mitglieder in die Generalversammlung entsenden. Die Generaiversammlung nimmt diese als ordentliche Mitglieder auf und respektiert die Autonomie dieser Gemeinschaften in der Bestimmung ihrer Mitglieder . Die Aufnahme anderen Mitglieder , die nicht von den Kirchen-und Kapellengemeinschaften entsendet werden, erfoigt auf schriftlichen Antrag durch Beschluss des Verwaltungsrates. Die ersten Mitglieder sind die unterzeichnenden Gründungsmitglieder. Die Anzahl Mitglieder ist unbegrenzt, darf aber nicht weniger ais 6 ziâhlen.

Artikel 6:

Mitglied kann jede natürliche Person werden, die grossjâhrig ist , ihren Wohnsitz im Pfarrverband Amel hat

und die in Artikel 3 genannte Zielsetzung der V.o.G. unterstützt

Die Mitglieder zahlen keinen Beitrag.

Artikel 7:

Die Mitglieder haften nicht persünlich für die Verpflichtungen der Vereinigung.

Artikel 8:

Die Mitgliedschaft endet durch Tod , Wechsel des Wohnsitzes ausserhalb des Pfarrverbandes Amel oder Austritt oder Ausschluss. Das Mitglied beendet sein Mandat mit der schriftlichen Mitteilung seines Austritts an den Verwaltungsrat.

Das Mitglied wird aus der Vereinigung ausgeschlossen, wenn es die in Artikel 3 genannte Zielsetzung der Vereinigung nicht mehr unterstützt . Der Ausschluss erfoigt nach Anhôrung des Mitglieds durch 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder oder Bevollm5chtigten der Generalversammlung und wird dem ausgeschlossenen Mitglied schriftlich mitgeteilt. Ausgetretene bzw ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anrecht auf den Besiiz der Vereinigung, dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder Rechnungslegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Invente anfordern oder beantragen.

Vereinigungspapiere sind zurückzugeben.

Artikel 9:

Der Verwaltungsrat führt am Vereinigungssitz ein Mitgliederregister , die Namen, Vomamen und Wohnsitz der Mitglider enthrilt; Beschiüsse zum Beitritt oder Austritt werden innerhalb von 8 Tagen nach Kenntnisnahme des Beschlusses ins Register eingetragen.

Kapitel III: Generalversammlung und Verwaltungsrat

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M0D 3.2

Die Generalversammlung

Artikel 10:

Die Generalversammlung setzt sich aus allen ordentlichen Mitgliedem und Mitgliedem von Amts wegen

zusammen.

Artikel I1: Befugn isse der Generalversammlung:

Die Generalversammlung ist das hi chste Organ der Vereinigung. In den Grenzen des Gesetzes und der

Statuten sind ihre Beschlüsse bindend .

Die Generalversammlung ist enter anderem zustfindig für:

- Abünderung der Satzungen.

Emennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgliedem

- Die Entlastung des Veiwaltungsrates

- Die Genehmigung des Budgets und der Jahresendrechnung

- Die freiwillige Aufliisung der Vereinigung

- Den Ausschluss von Mitgliedem

- Verlegung des Sitzes der Vereinigung.

Artikel 12 : Sitzungen der Generalversammlung

Es findet wenigstens einmal im Jahr eine ordentliche Sitzung der Generalversammlung statt, und zwar zwar

lm Laufe des ersten Semesters des Jahres.

Die Generalversammlung erhâlt Mitteilungen von den Berichten imd Títigkeiten des Vorstandes,

ertellt den Verwaltungsratsmitgliedem Entlastung von ihrem Auftrag, beschliel t den Haushaltsplan

und billigt die jâhriiche Gewinn- oder Verlustrechnung der Vereinigung.

Weitere aur3erordentliche Generalversanmilungen linden statt:

-jades Mal, wenn der Verwaltungsrat dies im Interesse der Vereinigung für erforderlich hait

-wenn 1f 5 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich beantragt. Der Antrag hat dem Presidenten des

Verwaltungsrates schriftlich zuzugehen.

Die von diesen Mitgliedem beantragte Tagesordnung muss beigefügt sein. Diesem Wunsch auf Einberufung

aine auflerordentlichen Generalversammlung ist innerhalb eines Monats stattzugeben.

Die Einladungen sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung der Generalversammlung durch den

Verwaltungsrat schriftlich an die Mitglieder zu versenden. Sie werden im Namen des

Rates durch den Prâsidenten oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates unterzeichnet.

Die Einladungen enthalten die Punkte der Tagesordnung, art und Uhrzeit der Generalversammlung.

-lede Versammlung findet am Tage, zur Stunde und am Olt staff, die in der Ladung angegeben sind.

-Den Vorsitz der Generalversammlung fiihrt der Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei dessen

Verhinderung, der stelivertretende Vorsitzende des Verwaltungsrates oder, bei dessen Verhindennng,

das âlteste anwesende Verwaltungsratmitglied.

Artikel 13 : Beschlussfassung

Alle ordentlichen und aufferordentlichen Generalversammiungen sind beschlussfâhig. Dies , ausser den im Gesetz vorgesehenen Fâllen, insbesondere der Abânderung der Satzungen oder der Zielsetzung , unabhângig von der Anzaht der anwesenden Mitgtieder oder deren Vertreter,

Jedes ordentliche Mitglied oder dessen Vertreter und jedes Mitglied von Amts wegen hat eine Stimme,

Die Beschlüsse werden mit der absoluten Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder bzw. dessen Vertreter gefar3t. Bei Stimmengleicldieit ast die Stimme des Vorsitzenden der Generalversammlung ausschlaggebend.

Artikel 14 : Vollmachten

Jedes Mitglied der Generalversammlung kann sich durch eiven Bevollmâchtigten vertreten lassen, der selbst Mitglied der Generalversammlung sein muss. Die Bevollmâchtigung hat schriftlich zu erfolgen Jedes Mitglied dart nur eine Bevolitnâchtigung wahmehmen.

Artikel 15 : Protokolle

Von jeder Generalversammlung wird een Protokoll erstelit, welches insbesondere die Beschlüsse der Generalversammlung festhalt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden vom Vorsitzenden der Generalversammlung und Schriftführer der Vereinigung unterzeichnet.

Alle Satzungsabânderungen müssen beim für den Sitz der Vereinigung zustândigen Gericht offengelegt werden. Gleiches gilt für aile Emennungen, Abberufungen oder Rücktritte von Verwaltungsratsmitgliedem.

Der Verwaltungsrat

Artikel 16 : Die Verwaltung  Zusammensetzung

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MOD 3.2

Die Vereinigung wird durch einen Verwaltungsrat verwaltet. Dieser setzt sich aus wenigstens drei Mitgliedern aller Kirchen-und Kapellengemeinschaften, dem Kassierer des Wirtschaftsrates und dem diensttuenden Pfarrer zusammen, welche durch die Generalversammlung bestellt und abberufen werden. Um Interessenkonflikte zu vermeiden dürfen Rendante und Vorsitzende der Kirchenfabriken nicht in den Verwaltungsrat gewdhltwerden.

Die Verwalter werden fur eine Dauer von fünf Jahren emannt. Die ausscheidenden Verwaltungsratsmitglieder sind wieder wtthlbar. Soilten nach Ablauf der Frist von fünf Jahren die Verwaltungsmandate nicht emeuert werden, so üben die Verwalter welter ihr Mandat aus, bis zu dem Augenblick, wo sie ersetzt werden.

Artikel 17 : Vakanz

Beim vorzeitigen Ausscheiden eines Verwaltungsratsmitgliedes führen die verbieibenden Verwalter voriàufig, bis zur nâchsten Generalversammlung die Verwaltung der Vereinigung fort, oder es kunnen die restlichen Verwaltungsratsmitglieder eine vorlâufge Ersatzwahl vornehmen.

Jeder Verwalter, weicher einen freigewordenen Verwaltungssitz besetzt, und zwar in Ausübung eines Mandates, wird nur für die notwendige Zeit zur Beendigung dieses Mandates emannt.

Artikel 18 :Befugnisse des Verwaltungsrates und Vertretung der Gesellschaft

Der Verwaltungsrat hat die weitgehendsten Befugnisse zur Verwirklichung des Vereinigungsziels. Zu seiner Zustdndigkeit gehoren alle Geschâfte, die das Gesetz oder die vorliegende Satzung nicht ausdrücklich der Generalversammlung vorbehalten.

Der Verwaltungsrat hat Befugnis, die Vereinigung in allen gerichtlichen und aufBergerichtlichen Verhandlungen zu vertreten, sowie für alles , was nicht zum Zustândigkeitsbereich der Generalversammiung gehort. Er benütigt hierzu keine besondere Erlaubnis der Generalversammiung. Der Verwaltturgsrat kann in diesem Sinne Stittungen und Schenkungen annehmen, alle Handels-und Bankgeschüfte tütigen, die Vereinigung Drittpersonen gegenüber rechtsgültig vertreten durch Unterschrift von zwei Verwaltern, wovon eines Mitglied des Prâsidiums sein muss, ohne dass diese besondere Vollmachten oder Beschlüsse nachweisen mussen.

Artikel 19: Prâsidium

Der Verwaltungsrat wéhlt aus seinen Reihen einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und bestimmt den

Kassierer des Wirschaftsrates zum Kassierer der V.o.G. Pfarrverband Amel.

Vorsitzender, Schriftführer und Kassierer und diensttuender Pfarrer bilden das Prâsidium , das die tâglichen

Geschâfte führt.

Artikel 20 :Sitzungen des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat tritt wenigstens zweimal jâhrlich zusammen. Die Ladung erfctgt durch den Prâsidenten oder durch zwei Mitglieder des Verwaltungsrates.

Die Einladungen zu den Sitzungen des Verwaltungsrates sind mindestens 8 Kalendertage vor der Sitzung schriftlich an alle Verwaltungsratsmitglieder zu versenden. Die Einladungen enthalten die Punkte der Tagesordnung, Oit und Uhrzeit der Versammiung.

Den Vorsitz des Verwaltungsrates führt der Vorsitzende oder, bei dessen Verhinderung, das âlteste anwesende Verwaltungsratsmitglied.

Artikel 21: Seschlussfassung

Der Verwaitungsrat kann nur über Punkte beraten und entscheiden, die in der auf der Einladung verwerkten

Tagesordnung aufgeführt sind oder von einem Mitglied vor Beginn der Versammiung beantragt werden auf die

Tagesordnung zu setzen.

Der Verwaltungsrat ist beschlussféhig, wenn die Mehrheit der Mitglieder anwesend oder vertreten ist.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die

Stimme des Vorsitzenden der Verwaitungsratssitzung oder dessen der ihn vertritt.

Artikel 22 : Votlmachten

Jedes Mitglied des Verwaltungsrates kann sich durch eiven Bevollmachtigten vertreten lassen. Der

Bevollmâchtigte muss selbst Mitglied des Verwaltungsrates sein. Die Bevollméchtigung hat schriftlich zu

erfolgen.

Jades Verwaltungsratsmitglied darf nur Bine Bevoilméchtigung wahmehmen

Artikel 23: Tâgliche Geschâftsführung

Der Verwaltungsrat übertrâgt die tâgliche Geschâftsführung an das Prâsidium . Die Personen des Prâsidiums kunnen , was die tâgliche Verwaltung betrifft , im Namen der Vereinigung einzeln Unterschrift leisten. Die Buchfühning der Vereinigung , die tâgliche Verwaltung der Finanzen und die finanzielle Beratung zum Wohie der Vereinigung übertrâgt der Verwaltungsrat dem Wirtschaftsrat des Pfarrverbandes.

Artikel 24 :Protokolle

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MOp 3.2

Von jeder Verwaltungsratssitzung wird ein Protokoll erstellt. Das Protokoll sowie Auszüge aus den Protokollen werden durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Schriftführer unterzeichnet und sind am Sitz der Vereinigung für die ordentlichen Mitglieder einsehbar.

Artikel 25 : Verantwortlichkeiten

Unbeschadet der ailgemein gesetzlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten der Verwaltungsratsmitglieder von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten unterliegen die Verwaltungsratsmitglieder nicht der persdnlichen Haftung.

Artikel 26: Vergütung

Die Mandate der Verwaltungsratsmitglieder sind unentgeltlich,

Kapitel IV: Geschâftsjahr , Rechnungstegung, Haushaltsplan

Artikel 27: Geschâftsjahr der Vereinigung

Das Geschâftsjahr der Vereinigung beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember. Am 31. Dezember

eines jeden Jahres werden die Konten des abgelaufenen Jahres abgeschlossen

Artikel 28: Rechnungstegung

Vor Ablatif des ersten Semesters des neuen Kalenderjahres werden der Generalversammlung der Jahresabschluss und der Tâtigkeitsbericht des abgelaufenen Geschâftsjahres, der Haushaltsplan des nachfolgenden Geschâftsjahres zur Billigung vorgelegt. Zu diesem Zweck:

-kunnen der diensttuende Pfarrer, der Wirtschaftsrat, das Pastoralteam die Vertreter der Kontaktgruppen und der Kirchen- und Kapellengemeinschaften dem Verwaltungsrat Vorschlâge für die Erstellung des Haushaltspianes des nachfolgenden Geschâftsjahres einreichen.

- wird in Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsrat der Jahresabschtuss des abgeschlossenen Geschâftsjahres erstelit.

Artikel 29: Kommissare

Die Generalversammlung verzichtet auf die Emennung von Kommissaren,

Kapitel V in Kraft treten, Auflbsung und Schlussbestimmungen

Artikel 30:

Vorliegende Statuten treten am 01.01.2015 in Kraft , Datum an dem die V.o.G. Pfarrverband Amel ihre

Tâtigkeit aufnimmt.

Artikel 31: Auflisung

Die Vereinigung kann gemel den gesetzlichen Bestimmungen und Formerfordernissen aufgelbst werden

Artikel 32: Liquidator

Im Faite einer freiwilligen Aufbsung der Vereinigung bestimmt die Generalversammiung einen oder mehrere

Liquidatoren und legt deren Befugnisse Eest.

Artikel 33: Verbleibendes Vermogen

Nach Auflbsung der Vereinigung wird das, nach Abzug aller Kosten verbleibende Nettovermogen der Vereinigung durch Beschtuss der Generalversammlung einer anderen Vereinigung zugeführt, die eine âhnliche oder gleiche Aufgabe hat wie die hier aufgeführte Vereinigung

Artikel 34:

Für aile Fragen, die nicht ausdrückliich in den vorliegenden Satzungen vorgesehen sind, findet das Gesetz

vom siebenundzwanzigsten Juni neunzehnhundertneundzwanzig Anwendung.

2. Wahl des Verwaltungsrates

Die Mitgliederversammlung benennt die Vertreter im Verwaltungsrat.

Dieser setzt sich dementsprechend wie foigt zusammen:

Pfarrer Günter Weinand und Alexa Piront-Lemaire, von Amts wegen

Felix Paquay, Born

Aiexa Lemaire-Dries, Eibertingen

Günther Schneider, Deidenberg

Norbert Meyers ,Deidenberg

Alphons Schmatz, Montenau

Freddy Genten ,Schoppen

Thomas Jacobs, Medell

MOD 3.2

Teil B : Fortsetzung

3. Ernennung des Prâsidiums

Anschlieffend an die Gründungsversammlung ernennt der Verwaitungsrat einstimmig die Mitglieder des Pràsidiums:

Président: Aiphons Schmatz

Kassierer: Alexa Piront-Lemaire

Schriftführer: Thomas Jacobs

Gezeich net,

Aiphons Schmatz

President

Thomas Jacobs

Schriftführer

Dem Belg isthen Sraatsblatt vorbehalten

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Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

Coordonnées
PFARRVERBAND AMEL

Adresse
ALTE HOFSTRASSE 10 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne