KARNEVALSPOLIZEI RAEREN-WELKENRAEDT-HERBESTHAL 1952, ABGEKURZT : KARNEVALSPOLIZEI RAEREN

Divers


Dénomination : KARNEVALSPOLIZEI RAEREN-WELKENRAEDT-HERBESTHAL 1952, ABGEKURZT : KARNEVALSPOLIZEI RAEREN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 455.635.922

Publication

26/04/2013
ÿþAusfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde

bel der Kanziei in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu veroffentlichen let

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*13066070*

Ges h.: ndelsgerichts EUPEN

Gesellschaftsname

(voll ausgeschrieben) ; Karnevalspolizei Raeren-Welkenraedt-Herbesthal 1952

V.o.G.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/04/2013 - Annexes du Moniteur belge Rechtsform : VOG

Sitz: ~~3~ ~~f~; ficuGirah~11, ~Ur Unternehmensnr : 455.635.922

Gegenstand abgeânderte, angepasste Satzung

der Urkunde

KAPITEL I: Bezeichnung, Sitz, Gegenstand, Dauer

Artikel 1: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht (V O G) lautet  Kamevalspolizei Raeren-Welkenraedt Herbesthal 1952 V.o.G,".

Artikel 2: Sitz

Der Sitz der Vereinigung befindet sich am Wohnsitz des jeweiligen Vorsitzenden und sollte in Belgien sein. Derzeitiger Sitz; Sven Steffens - Schulstral3e 63 - 4730 Raeren (Belgien)

Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3: Zielsetzung

Der Verein bezweckt die Ftrderung und Pflege des Kamevals und des Tanzsports.

Der Verein !carvi alle unbeweglichen und beweglichen Güter die zur Verwirklichung

ihrer Zielsetzung erforderlich sind besitzen. Dies gilt auch für Nutzniellungsrechte oder Pachtvertrâge.

Der Verein verfolgt weder politische noch weltanschauliche Ziele und untersagt sich jede diesbezügliche Bettigung,

Artikel 4: Dauer

Die Vereinigung wurde 1952 für eine unbestimmte Dauer gegründet.

KAPITEL II: MITGLIEDER

Artikel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus aktiven und inaktiven Mitgliedem,

Die Anzahl der Mitglieder ist unbegrenzt, Sie darfjedoch nicht weniger als drei betragen.

Bitte auf der letzten Seite des Tells t3 angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars acier der Personen, die dazu berechtigt sind des Verein oder die stiftung Driitten gegenüber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und Unterzeichnung.

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Seite 1

Um als aktives Mitglied in die Gesellschafi aufgenommen zu werden, muss man einen entsprechenden

schriftlichen oden mündlichen Antrag an den Verwaltungsrat gerichtet haben,

Über die Aufnahme von neuen Mitgliedern entscheidet die Generalversammlung mit einfacher Mehrheit. Der Antragstelier wird etst nach Entrichtung des von ihm geforderten Beitrags tatst3chliches Mitglied des

Vereins.

Alle Personen die den Verein zut Verviirklichung seines Gesetlschaftszwecks unterstützen, kunnen als Gi nner durch Zahlung eines Beitrags der auf der Generalversammlung festgelegt wird, aufgenommen werden.

Ehrenmitglieder sind diejenigen, die auf Vorschiag der Generalversammlung wegen ihrer besonderen Verdienste ausgezeichnet werden. Sie haben aile Rechte jedoch keine Pfiichten,

Bel Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages innerhalb des laufenden Geschâftsjahres kann es zum Ausschluss des betreffenden Mitgliedes durch Beschluss der Generaiversammiung kommen.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Oder vertretenen Mitgl¬ edem ausgesprochen werden.

Die Mitglleder dürfen die Beitrdge, die aie selbst oder ihre Rechtsvorgdnger eingezahlt haben, nicht zurückfordern. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufsteliung oder Rechnungstegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch ein Inventer anfordem oder beantragen.

Die Mitgliedsbeitráge werden jades Jahr vom Verwaltungsrat far alle Mitglieder festgesetzt.. Der Mitgliedsbeitrag larf jedoch 100,- ¬ nicht Überschreiten.

Artike¬ 6: Mitgliederregister

Am Vereinigungssitz führt der Verwaltungsrat eïn Mitgliederregister. Dieses Register enthált Name, Vomamen und Wohnsitz der Mitglieder. Die Beschlüsse zum Beitritt, Austritt oder zum Ausschluss von Mitgliedern sind eingetragen binnen 8 Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Besahlusses erhált,

Gemdf3 dem Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Recht auf Einsichtnahme gewâhrt,

KAPITEL III: GENERALVERSAMMLUNG

Artikel 7: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesondere zustàndig für:

1. die Rnderung der Satzung

2. die Bestellung und Abberufung der Verwalter

3. die den Verwaltern zu erteiiende Entlastung

4. die Billigursg des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses

5. die freiwillige Aufl6sung der Vereinigung

6. die Aufnahme und den Ausschluss eines Mitgliedes

7. alle Beschlüsse die über die Grenzen der dem Verwaltungsrat gesetzlich und aufgrund der Satzung verliehenen Befugnisse hinausgehen

Jades Mitglied hat das Recht, den Versammlungen beizuwohnen und daran teilzunehmen. Alle Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht und jades von ihnen verfügt über eine Slimme.

Bei Vorstandswahlen haben Jugendliche tinter 16 Jahren kain Stimmrecht.

Oie Abstimmungsmodalitâten entsprechen deren, die im Gesetz vom 27. Juni 1921, und in der Ergfinzung von Mai 2002 vorgesehen sind.

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Seite 2

Den Vorsitz führt der erste Vorsiizende. In seiner Abwesenheit der stelivertretende Vorsitzende. Bel

Abwesenheit beider das âtteste anwesende Verwaltungsratmitglied.

Falls bei der Versammlung weniger als 213 der Mitglieder anwesend sind, kann (muss aber nicht) eine zweite Generalversammlung einberufen werden. Diese kann ungeachtet der Anzzahf der anwesenden Mitglieder gültig beraten und beschiiet3en. Der Beschiuss muss allerdings immer mit einer Mehrheit von 213 bei einer Satzungsabânderung, bzw.. 415 bei einer Abinderung des Vereinigungszweckes getroffen werden. Diese zweite Versammlung darf nicht früher als 15 Tage nach der ersten Versammlung stattfnden.

Artikel 8: Einberufung

.redes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden. Diese findet im

ersten Quartal des neuen Jahres statt und muss 14 Tage vorher den Mitgliedern schriftlich mit allen zu behandeinden Tagesordnungspunkten mitgeteilt werden. Es kdnnen nur Punkte behandelt werden die in dieser Einladung aufgeführt sind. Es gibt keinen Punkt Verschiedenes auf der Generalversammlung.

Es kann so oft eine aul erordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessen der Vereinigung erforderlich ist. Eine auflerordentiiche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder oder der Verwaltungsrat diese beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat ais einfaches Sendeschreiben vorgenommen, das jedem Mitglied wenigstens 8 Tage vor der Versammiung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und der Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 9: Tagesordnung

Eventuelle Tagesordnungspunkte mussen mindestes 5 Tage vorher schriftlich dem Schriftführer mitgeteilt werden. Die Punkte der Tagesordnung werden in der Versammlung abgearbeitet.

AufAntrag von 213 der anwesenden Verwaltungsratsmitgiieder darf die Versammiung über Punkte beraten, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Dies gist jedoch nicht fur Beschlüsse die den Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Aufbsung, Jahrsabschluss und Haushaitsptan oder Satzungsünderungen betreffen.

Artikel 10: Protokolle der Generalversammlung

über jede Generalversammlung wird Protokoll geführt. Das Protokoll der Generalversammlung liegt beim Sciiriftführer aus und steht jedem Mitglied und jedem befugten Dritten zur Einsicht aus,

Auszüge der Protokolle der Generalversammlung, die vor Gericht oder anderweitig vorzulegen sind, werden von 2 Verwaltungsratsmitgliedem unterschrieben. Diese Auszüge werden auf Antrag jedem Mitglied ausgebândigt.

KAPITEL IV: VERWALTUNG

Artikel 11: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat gefeitet, der aus wenigstens drei Mitgliedem besteht. Dieser

wird von der Generalversammlung für 2 Jahre gewâhlt und kann zu jeder Zeit von ihr abberufen

werden. Wiederwahl ist m5glich. Die Vereinigung weit den 1. und 2. Vorsitzenden, den Schrittführer

und den Kassierer. Diese Personen bilden den geschültstührenden Vorstand des Verwaltungsrates.

Alle Mandate sind ehrenamtlich. Die Notwendigkeit Gehülter, Entschüdigungen oder Honorare vorzusehen wird von Fall zu Fait vom Verwaltungsrat geregett.

Der Verwaltungsrat het die Befugnisse, alle Verwaltungs- und Verfügungsakte zu

tütigen, welche die Ziele der Gesellschaft angehen, guller wenn das Gesetz diese ausdrücklich der

Generalversammlung vorbeh.lt.

Wenn die Vereinigung nur Brei Mitgliederzühlt, besteht der Verwaltungsrat aus zwei Personen.

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Selle 3

Der Verwaltungsrat fassi seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei

Stimmengleichheit ist die Stimme des Vorsitzenden ausschlaggebend.

Artikel 12: Verwaltung

Jegliche Dokumente, Veráffentiichungen oder Schreiben müssen den Geselischaftsnamen verrnerlcen, vorausgegangen oder gefalgt durch Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsieht", abgekürzt V .o. G,

Die tagliche Verwaltung, sowie das damit verbondene Unterschriftsrecht, kann einzeln von Mitgiiedem des geschâftsführenden Vorstands wahrgenommen werden.

Die Vereinigung wird rechtsgültig vertreten durch die Unterschrift von zwei gemeinsam handeinden Verwaltungsratsmitgliedem. Sie sind Driften gegenüber zeichnungsbefugt.

Artikel 13: Jahresabschluss, Haushaltsplan

Das Geschâftsjahr beginnt am 01. April des laufenden Jahres und endet am 31.03. des darauf folgenden Jahres. (Beispiel: 01.04.2010 bis 31.03.2011)

Am Ende eines abgeiaufenen Geschetsjahres werden die Konten des verflossenen Geschaftsjahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen.

Dieser wird den Haushaltsplan des nachfolgenden Geschüftsjahres aufsetzten. Konten, Haushalt und Berichte werden der Generalversammiung zur Billigung vorgelegt.

In dem nachfolgenden Monet nach Geschi ftsabschluss kônnen die Rechnungen zur vorherigen Prüfung am Siiz der Geseilschaft von zwei gewâhlten Kassenrevisoren, die nicht dem Verwaltungsrat angehbren dürfen, eingesehen werden.

Die Generalversammtung entscheidet Ober die Entiastung des geschâftsführenden Vorstandes.

Die Buchhattung wird gembi3 den Bestimmungen für sogenannte "kleine" Vereinigungen geregelt. Miese beschrankt sich auf Bargeld-und Kontenbewegungen.

KAPITEL V: VERTRETUNG, HAFCUNG

Artikel 14: Vertretung der Vereinigung

Gerichtsverfahren, sel es ais Kisger oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den geschâftsführenden Vorstand geführt.

Die Verwalter gehen hinsichitich der Verbindlichkeiten der Vereinigung keineriei persbnliche Verpflichtung ein.

KAPITEL VI: SAiZNGSÂNDERUNG, AUFLOSUNG

Artike115: Satzungsgnderung

Die Satzung darf nur auf einer Generaiversammlung mit 2/3 Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitgiieder gedndert werden.

Artikel 16: Auflbsung

lm Falle der freiwiiligen Aulltisung, wird die Generalversammlung einen oder mehrem Liquidatoren emennen und ihre Befugnisse festsetzen. Der verblelbende Nettobestand nach Tilgung der Schulden wird Vereinigungen mit gieicher Zielsetzung zugeführt.

Alle Punkie die nicht in den Statuten angeführt sind, fallen automatisch unter das Gesetz vom 27 Juni 1921 und unter die Ergánzung vom Mai 2002.

MOD 3.2

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BFA0e-19.69

Seite 4

;KAPITEL VII: ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

Artikel 95; Generalversammlung vom 28.03.2410

'Bei der Generalversammlung vam 26.03.2010 vuurde die abgeânderte Satzung ;von den Vereinsmitgliedern angenommen.

Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Prâsident Sven Steffens

Schriftführer Alexandra Hahn

Kassierer Robert Braun

gezeichnet Prâsident Sven Steffens

Schriftführer Alexandra Hahn

Rücktritt von Odette PITZ, Carsten BERGES und Sandra VAN RYN, HENKES Manuela

3 Ernennung von BRAUN Robert, GIRCKENS Serge, SCHMITZ Sarah, EMONTS Sandra

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26/04/2012
ÿþDeal Cir?igÍSCtit"n StaaYsblai" f" vorbeEia[ten

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MOD 3.2

Ausfertigung, die nach Hintertegung der dreunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu veráffentlïchen ist



K,anzieí

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lanternehmelisnr 455.635.922

Name der Vereinigung 1 Stiftung f Organismen

{aus,e: ;crFric:ix" iij : Karnevalspoilzei Rearen-Weikenraecit-Herbesthal 1952 V.o.G.

*iaoeoes~*

(at3çlekut /t)

RE:t:iziiüfurm : V.o.G.

Sltz : Hauptstraf3e 60, 4730 Raeren, Belgien

Gernenstand

der 11r3curtcte : Ânderung des Vorstandes

Am 23.03.2012 (and die alijâhrliche Generaiversammiung statt. in diesem Jahr gab es auch Verânderungen in unserem Vorstand.

Der aile Vorstand bestand aus:

Prdsident: Sven Steffens

Vizeprâsident: Dieter Ligges

1. Schriftführerin: Alexandra Hahn

2_ Schriftführerin: Yvonne Schumacher

1, Kassiererin: Odette Pitz

2. Kassiererin: Sandra Emontspohl

Trainer: Manuela Henkes

Beisitzer: Peter Schumacher

Beisitzer: Bona Ernst

Beisitzer: Janine Rohies

Der neue Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:

President: Sven Steffens - Hauptstra(. e 60 -4730 Raeren

Vizeprdsident: Dieter Ligges - Limburgerstraf3e 136 - 4710 Lontzen

1. Schriftführer: Alexandra Hahn - Hauptstrafae 60 - 4730 Raeren

2, Schriftführer: Yvonne Schumacher - 8ergstrat e 33a -4730 Raeren

1. Kassierer: Carsten Berges - Neustraf3e 7 - 4730 Raeren

2. Kassierer: Sandra Emontspohl - Neudorfer Str. 60a - 4730 Raeren

Trainer: Manuela Henkes - Hauptstraf3e 125 - 4730 Raeren

Beisitzer: Odette Pitz - Schossenter Str, 21 - 4730 Raeren

Beisitzer: Janine Rohles - Burgstraf e 21 b - 4730 Raeren

Beisitzer: !lans Ernst und Sarah Schrnitz tenen sich diesen Posten, haben zusammen MF eine Stimule

lima Ernst - Turmstra5e 13 - 4730 Raeren

Sarah Schmitz - Marienplatz 4 - 4700 Eupen

Rücktritt: Odette Pitz, geb. Schumacher, trilt ais 1. Kassierer zurück

Rücktritt: Peter Schumacher tritt ais Beistzer zurück

E3ilin 1,i# rtf.r letzieri Seite rlr=5. liitl5l:S ,ttticlehen . Aatt der Vortiersçit4, R\17ra1(: und Eigenschaft ries haiirtc;rndencten Notars ()dal c{rt i'et"uiirn die rlaiu oimac[itiqt yínd die `dereanulimg, r110 r,tiftung t1G`í§r die Orciaraetnus íJiiiten rlegenüber rit vr:r[r>>ton

Auf eler ii.çks4ite: " fl.ttnr.,, und tlniFrse.hrlft.

Bijlagen bij liet Welgisch gtaatsblad - 26/04/2012 - Annexes du Moniteur belge

03/06/2011
ÿþBijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 03/06/2011- Annexes du Moniteur belge

MOC 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterfegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu Verbffentlïclten ist

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des Handeis gerichte EUPEN

Z j -05- 2011

IN

der Greffier narazge5

cinûerrtehmerlsnr : 456.635.922

Na n deC VeMi1fiilLgitfire I Sigt`CMEïi7o nrej'r.lr}I Î~mcan

flausgesc:ctrieben) : I{amevalspolizei Raeren-Welkenraedt Helrbesthal 1952 V.o.G.

Iahgekürt)

I ~eehâe0rri-t : V.o.G.

Sir : Hatestraf3e 60, 4730 Raeren

GeQr~rnweend

der Mrto4,nirûle : Anderung des Vorstandes

Am 18.032010 fend die atljthrEiche Generalversammlung statt. Da die 4 Amtsjahre des Vorstandes vorbei waren, wurde am 18.03.2010 ein neuer Vorstand fût 2 Jahre gewáhit.

Der aile Vorstand bestand aus:

Président: Sven Steffens

Schriftfüher Alexandra Hahn

Kassierer: Manfred Bedc

Beisitzer: Peter Schumacher

Der neue Vorstand setzt sich nun wie folgt zusammen:

Prdsident Sven Steffens

Vizeprasident Dieter ligges

.1. Schriftführer: Alexandra Hahn

2. Schrifführer: Yvonne Schumacher

1. Kassierer Odette Pita

2. Kassierer: Sandra Emontspohl

Trainer: Manueta Henkes

Beisitzer: Peter Schumacher

Beisitzer: Ilona Ernst

Beisitzer. Janine Rohies

Rücktritt : Manfred BECK

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Bitte. au`, der let test Salto des Tells B acrgebert : Araf dei- VantRerseee. Marre ucad Eigenecha4t d beUR:t9ncleiden adel ace P4 alinea,

die dazu ernaccnigt sind die Vereisrigunq. die Sii tin odeF die Organisrnus Pritterr gegeniibeir, u vente n.

Ami des Rneereefij : Name und lintersctiritt.

11/06/2015
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N,Od 3.2

Ausfertigung, die nach Hinterlegung der Urkunde in den Anlagen zum Belgischen Staatsblatt zu ver5ffentlichen ist

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad -11/06/2015 - Annexes du Moniteur belge

Unternehmensnr : 455.636.922

Name der Vereinigung 1 Stiftung I Organismen

(ausgeschrieben) : Karnevalspolizei Raeren-Welkenraedt-Herbesthal 1952 V.o.G.

(abgekQrzt) : Karnevalspolizei Raeren VoG

Rechtsform ; VoG

Sit : Raeren ti 93 dr SALQA 1~ff - C 3

Gectenstand

der Urkunde : geânderter Vorstand

alter Vorstand von 2013 bis 2015

President: Sven Steffens

Vizeprâsident: Dieter Ligges

1. Schriftführer: Alexandra Hahn

2. Schriftführer: Yvonne Schumacher

1. Kassierer, Robert Braun

2. Kassierer: Serge Girckens

Trainer: Janine Rohles

Beisitzer. Sarah Schmitz

Beisitzer: Sandra Emonts

Beisitzer: Ilona Ernst

neuer Vorstand (seit dem 27.03.2015) für 2015 bis 2017

PrSsident: Sven Steffens - Schulstral3e 63, 4730 Raeren

Vrzeprâsident: Dieter Ligges - Fleuschergasse 39, 4710 Lontzen

1. Schriftführer: Alexandra Hahn - Schulstral e 63, 4730 Raeren

2. Schriftführer: Yvonne Schumacher - Bergstralle 33a, 4730 Raeren

1. Kassierer: Robert Braun - Fleuschergasse 43, 4710 Lontzen

2. Kassierer: Serge Girckens - Bergstraf3e 33a, 4730 Raeren

Trainer: Janine Rohles - Burgstrai3e 21b, 4730 Raeren

Beisitzer: Sarah Schmitz - Marienplatz 4, 4730 Raeren

Beisitzer: Sandra Emonts - Neudorfer Str. 90b, 4730 Raeren

Beisitzer: Jean-Marie Knops - Waldring 3514, 4730 Hauset

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorderselte: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegentiber, zu vertreten.

Auf der Rückseite : Name und interschrift.

Coordonnées
KARNEVALSPOLIZEI RAEREN-WELKENRAEDT-HERBESTH…

Adresse
SVEN STEFFENS - SCHULSTRABE 63 4730 RAEREN

Code postal : 4730
Localité : RAEREN
Commune : RAEREN
Province : Liège
Région : Région wallonne