JUNGGESELLENVEREIN AMICITIA AMEL-EIBERTINGEN

Divers


Dénomination : JUNGGESELLENVEREIN AMICITIA AMEL-EIBERTINGEN
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 419.417.211

Publication

26/09/2014
ÿþ Ausfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde in den An lagen zum Belgischen Staatshlatt zu vertiffentlichen ist MOD 3.2

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" Hinteriegt bel der Kanzlel

des HandesgerIchts EUPEN

17 -09- 2014

IA/ Kenzlei der Greffipr

Unternehmensnr : 0419.417.211

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(ausgeschrieben) Ktiniglicher Junggeselienverein Amicitia Amel-Eibertingen

(abgekt)rzt) : Kgi. JGV Amel-Eibertingen

Rechtsform : Vereinigung ohne Gewinnerziehlungsabsicht

Sitz: MOderscheider Weg 19

Go-pan-0U rtd der UrIzurids

Die Generalversammlung des "Kgl. Junggesellenverein Amicitia Amel-Eibertingen V.o.G," hat gem âll der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 in ihrer Sitzung vom 6. Dezember 2013 beschlossen, die Satzungen der Vereinigung vom 22. August 1954 wie folgt zu ersetzen;

Die Generaiversammlung bestirnmt den Riloktritt folgender Personen aus dam Verwaltungsrat

Servais Christoph

Schüpges Patrick

Zians Maik

Buschmann Andreas

Jodozy Peter

Heinen Jérome

Folgende Personen wurden einstimmig in den neuen Verwaltungsrat gewâhlt:

Vorsitzender : Müller Mike - Sc,hwengelbom 9A, 4770 Amel

Schriftführer: SchÔpges Menuet - lm Tbmmel 11, 4770 Amel

Kassierer: Jates Marco - Auf Eichenhardt 36, 4770 Amel

Beisitzer: Capoen David - Martinusstralle ,4770 Amel

Beisitzer: Niessen Marcus - Büllingerstrage, 4770 Amel

Beisitzer: Noel Christop - Alte Hofstralle 40, 4770 Amel

Beisitzer: Halm es Andreas - Kirschweg 17, 4770 Amel

Des weiteren würden Folgeende Ânderungen beschlossen:

Artikel 2: Der Sitz wurde zu "Im Tâmmel 11, 4770 Amer geândert

- Artikel 9: Die Jàhrliche Generalversammlung findet im "letzten Trimester" staff.

SATZUNGEN DES JUNGGESELLENVEREINS AMICITIA AMEL-EIBERTINGEN

KAPITEL I: BEZEICHNUNG, SITZ, GEGENSTAND, DAUER.

Artikel 1: Bezeichnung

Die Bezeichnung der Vereinigung ohne Gewinnerziehlunsabsicht lautet "Kg]. Junggeselienverein Amicitia Amel-Eibertingen V.o.G."

Artikel 2: Sitz

Bitte auf der letzten Seite des Tells B angeben : Auf der Vorcierseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu ermâchtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Dritten gegenüber. zu vertreten.

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 26/09/2014 - Annexes du Moniteur belge

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MOD 3.2

Der Sitz ist in 4770 Arne!, lm Tiimmel 11

Sie unterliegt dem Gerichtsbezirk Eupen.

Artikel 3: Zielselzung

ZieIsetzung der Vereinigung besteht in der Fôrderung der friedlichen Gesilligkeit und der eintracht dem Beitrag zur VerschÔnerung kirchilcher und weltlicher Feste sowie der Organisation geselliger Unterhaltungen zugunsten der gesamten Einwohnerschaft.

Artikel Dauer

Die Vereinigung wird für eine unbestirnmte Dauer gegründet.

Kapitel Mitglieder

Artikel 5: Mitglieder

Die Vereinigung besteht aus aktiven Mitgliedem und aus Ehrenrnitgliedem.

Aktives Mitglied ist der Beitragzahlende Junggeselie

Ehrenmitglied kann jade Persan werden, die sich um den Verein besonders verdient gemacht bat und die dafür vorgeschlagen wurde. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit über die Aufnahme eines neuen Ehrenmitglieds. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliedsbeitrag, haben kein Stimmrecht und ktinnen nicht in den Vorstand gewâhlt werden.

Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt Sie darf jedoch nicht weniger als drei betragen,

Jeder Junggeselle, der das 16. Lebensjahr erreicht bat kann auf einfachen Antrag hin Vereinsmitglied werden. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stirnmenmehrheit über die Aufnahme eines neuen Mitglieds.

Ein Mitglied kann zu jeder Zeit rnittels einer schriftlichen Mitteilung an den Verwaltungsrat austreten.

Der Ausschluss eines Mitglieds kann nur durch die Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der Anwesenden oder Vertretern ausgesprochen werden.

Die Mitglieder dürfen die Beitrâge, die sic selbst oder ihre Rechtsvorgângereingezahlt haben, nicht zurückfordem. Sie dürfen weder eine Rechnungsaufstellung oder RechnungsIegung, noch die Anbringung von Siegeln, noch Inventer anfordern oder beantragert

Die Verbindlichkeit eines jeden Mitglieds ist genau auf die Summe seiner Beitrâge begrenzt, Diese werden jedes Jahr vom Verwaltungsrat auf einen einheitlichen Betrag für aile Mitglieder festgesetzt, wobei der Jahresbeitrag für jedes Mitglied nicht hiiher sein darf als 10 EUR.

Gilt ais ausgetreten, das Mitglied, das nicht bezahlt

Artikel 7: Mitgliederregister

Am Sitz der Vereinigung führt der Verwaltungsrat ein Mitgliederregister. Die Beschlüsse zum Eintritt, Austritt oder Ausschluss werden binnen acht Tagen nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verwaltungsrat Kenntnis des Besch lusses erhâlt, eingetragen.

Gemà13 dent Gesetz vom 27. Juni 1921 wird ein Ansichtsrecht gewâhrt.

KAPITEL Generalversammlung

Artikel 8: Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Vereinigung. Sie ist insbesonderezustândig für:

1.die Ânderung der Satzung;

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MOD 3.2

2.die Ernennung und Abberufung der Verwaltungsratmitglieder,

3.die Emennung und Abberufung der Kommissare (ggf; ,,und die Festlegung des Entgelts"); (gilt nur für die

grieflten V.o.G.)

4.die Entlastung der Verwaitungsratmitglieder und der Kommissare;

5.die Bewiliigung der Haushaltsplâne und der Abrechnungen;

6.die freiwillige Autiesung der Vereinigung;

7,den Ausschluss von Mitgliedem;

8.die Umwandlung der V,o.G. in eine Gesellschaft mit sozialem Zweck;

9.alle Beschlesse, die über die Grenzen der riem Verwaltungsrat gesetztich und aufgrund der Satzung

verliehenen Befugnisse hinausgehen.

Jades Mitglied hat das Recht, den Versammlungen belzuwohneri und daran tellzunehmen. Alle aktiven Mitg lieder haben das gleiche Stimm recht und jedes von ihnen verfügt über eine Slimme. Ein Mitglied kann sich durch ein anderes Mitglied oder einen driften vertreten lassen.

Die Abstimmungsmodalitâten entsprechen denen, die im Gesetz vom 27. Juni 1921 vorgesehen sind. Artikel 9: Einberufung

Jedes Jahr muss wenigstens eine Generalversammlung einberufen werden; diese findet im letzten Trimester eines jeden Jahres statt,

Es kann so oft eine aueerordentliche Generalversammlung einberufen werden, wie es für die Interessenten der Vereinigung erforderlich ist. Eine augerordentliche Generalversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens 1/5 der Mitglieder dies beantragt.

Die Einberufung wird vom Verwaltungsrat durch einen Brief vorgenommen, der jedem Mitglied wenigstens 8 Tage ver der Versammlung zugesandt wird. Darin wird die Tagesordnung, die Zeit und er Ort der Versammlung angegeben.

Artikel 10: Tagesordnung

Auf Antrag vom 2/3 der anwesenden Verwaltungsratmitglieder dur die Versammlung über Punkte beraten, die nicht suf der Tagesordnung stehen. Dies gilt jedoch nicht far Beschlüsse betreffend Ausschluss eines effektiven Mitgliedes, Auflesung, Jahreskonten und [-bulle oder Satzungsânderungen.

Artikel 11: Protokolle der Generalversammlung

Die Beschlüsse der Generalversammlung werden in Protokollen festgehalten, die vom Vorsitzenden, vom Sekretâr sowie von allen Mitgliedem, die dies wüschen, unterschrieben werden; sie werden aueerdem in ein besonderes Verzeichnis eingetragen. Auszüge daraus, die vor Gericht oder anderwârtig vorzulegen sind, werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder von 2 Verwaltungsratsmitgliedern unterschrieben. Diese Auszüge werden auf einen entsprechenden Antrag hin jedern Mitglied oder jeder Drittperson, die ein berechtigtes Interesse daran nachwelet, ausgehendigt,

Kapitel IV: Verwaltung

Artikel 12: Verwaltungsrat

Die Vereinigung wird von einem Verwaltungsrat geleitet, der aus sieben Mitgliedem besteht, nase werden von der Generalversammlung für unbestimmte Zeit gewâhlt und künnen zu jeder Zeit von ihr abberufen werden. Wiederwahl ist megiich,

Der Verwaltungsrat wâhlt unter seinen Mitgliedern einen Vorsitzenden, einen Schriftführer und einen Kassenführer. Diese bilden den geschâftsführenden Vorstand der Vereinigung. Weitere Mitglieder werden von der GeneralversammIung unter den Mitgliedem gewâhlt.

Die Verwaltungsratmitglieder üben ihr Mandat unentgeltlich aus. Die Sitzungen des Verwaltungsrates werden vom Vorsitzenden oder von mindestens 1/5 der Verwaltungsratmitglieder einberufen, Er ist beschussfâhig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend oder vertreten sind. Jades Verwaltungsratmitglied kann ein anderes Verwaltungsratmitglied mit seiner Vertretung bei amer bestimmten VersammIung des Verwaltungsrates beauftragen, und an seiner Stelle abstimmen lassen.

Der Verwaltungsrat fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der Stimmberechtigten. Bei Stimmengleichheit ist die Slimme des Prâsidenten oder seines Stellvertreters ausschlaggebend.

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Kapitel V: Vertretung, Haftung

MOD 3.2

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Artikel 13: Tâgliche Verwaltung

Alle Entscheidungen des geschâftsführenden Vorstandes mussen einstimmig gefasst werden. Dieser übertrâgt die tâgliche Verwaltung der Vereinigung sowie das damit verbundene Unterschriftsrecht einem Mitg lied des geschâftsführenden Vorstandes, Bei Verhinderung übernimmt der Prâsident die Aufgabe.

Artikel 14: Vertretung der Vereinigung

Für alle Handlungen ist der einstimmige Beschluss des geschâftsführenden Vorstandes erforderlich, damit die Vereinigung vor Drittpersonen rechtsgültig vertreten ist Diese Personen bratichen keinen vorherigen Beschluss des Verwaltungsrates nachzuweisen,

Gerichtsverfahren, sel es ais Klager oder als Beklagter, werden im Namen der Vereinigung durch den Pràsidenten geführt, Betreibungen und Ersuchen durch den Prâsidenten oder eine hierzu beauftragte Persan:

Die Verwalter gehen mit dem Engagement der Vereinigung keinerlei perenliche Verpflichtung em. Ihre Haftung ist begrenzt auf die Ausführung ihres Mandates.

Artikel 15: Konten, Haushalt und Bericht

Jedes Jahr, am 31. Dezember, werden die Konten des abgelaufenen Jahres durch den Verwaltungsrat abgeschlossen, Dieser wird einen Bericht Ober die Tâtigkeiten der Vereinigung und den Haushalt des nachfolgenden Jahres aufsetzen, Konten, Haushalt und Berichte werden der ordentlichen Generalversammlung zwecks Gutheiflung vorgelegt.

Die Generalversammlung entscheidet über die Entlastung des Vorstandes.

Die Buchferung wird gem â% Artikel 17 des GeSetzes \fun 21. Juni 1921 geregelt.

Kapitel VI: Satzungsânderung, Aufldsung

Artikel 16: Satzungsânderung

Die Satzung darf nur gerne den Bestimmungen der Artikel 8 und 20 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geândert werden.

Artikel 17: AuflUsung

lm Palle der freiwilligen Auflasung-wird die GeneralversarnmIung einen oder mehrere Liquidatoren emennen und ure Befugnisse festsetzen. Der verbleibende Nettobestand nach der Tilgung der Schulden wird elnem

" wohltâtigen Zweck zugeführt.

Mike Müller (Vorsitzender) Jates Marco (Kassierer) Schdpges Manuel (Schriftführer)

88.03.16-47937 89.1027-14316 92.02.05-241.03

Cappoen David (Beisiter) Niessen Markus (Beisitzer) Fiables Andreas (Beisitzer)

91.11.15-171.09 91.02.12-239.65 94.06.12-187.14

Noel Christoph (Beisitzer)

91.04.10-163.21

Bille suf der letzten Selle des Tells 13 angeloen : Auf der Vorderseii.e: I'lame und Eigenschaft des beurkundenden Notes ioder der Personen, die dezu berechtigt sind die Vereinigung, die Stiftung oder die Organismus Driften gegenüber, zu verfreten.

Coordonnées
JUNGGESELLENVEREIN AMICITIA AMEL-EIBERTINGEN

Adresse
MODERSCHEIDERWEG 130 4770 AMBLEVE

Code postal : 4770
Localité : AMBLÈVE
Commune : AMBLÈVE
Province : Liège
Région : Région wallonne