EINE HAND FUR TSCHERNOBYL-KINDER

Divers


Dénomination : EINE HAND FUR TSCHERNOBYL-KINDER
Forme juridique : Divers
N° entreprise : 447.199.989

Publication

22/03/2013
ÿþAusfertigung, die nach Hinteriegung der Urkunde

bei der Kanzlei in den Altlagen zum Belgischen Staatsblatt

zu verbffentlichen ist

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MONjTEUP. BELG

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Gese(tschaftsname

(volt ausgeschrieben) : Elne Hand für Tschernoby)-Kinder

Rechtsform : VoG

Sitz : 4701 Eupen - HeidhOhe, 9 Unternehmensnr : 0447.199.989

Gegenstand Koordinierte Statuten - Verwaltungsrat der Urkunde :

Bei der ordentlichen Generalversammiung vom 1. Mârz 2013 trat der gesamte Verwaltungsrat tumusgemdZ

zurück.

Die Mitgtieder Bosch Joachim, Jerusalem Christine und Cremer Ernst steilten sich wieder zur Wahi.

Buchem Brigitte trat von ihrern Ami ais 2. Kassiererin definitiv zurück.

Grignard Lucienne erkltrte sich bereit diesen Posten zu übemehmen.

Danach wurde folgender Verwaltungsrat bestâtigt und die Koordination der Statuten angenommen :

Prüsident: Jochen Bosch  Heidgasse 9  4701 Eupen

Sekretürin: Christel Jerusalem  rue St. Paul 161- 4840 Welkenraedt

1. Kassierer; Ernst Cremer Steinroth 41A  4700 Eupen

2. Kassiererin: Lucienne Grignard rue J.F. Kennedy 12-4840 Welkenraedt

Anderung der Adresse : die neue Adresse ist Heidgasse, 9 in 4701 Eupen.

§ 1.Benennung.

Die Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht nennt sich:  Fine Hand für Tschemobyl-Kinder".

§ 2. Sitz.

1.Der Sitz der Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (nachstehend VoO) lat in Eupen. Er kann durch

Beschluss des Verwaltungsrates an jeden beliebigen Ort in Belgien verlegt werden.

2.Die Vereinigung ist im nationalen Rechtspersonenregister eingetragen unter der Nr. 0447,199.989.

3.Die Vereinigung untersteht dem Gerichtsbezirk Eupen.

4.Die Postanschrift ist die des Prâsidenten ; Heidgasse 9 in 4701 Eupen.,

§ 3.Ziel und Zweck der Vereinigung.

1.Die VoG verfolgt ausschliet&lich gemeinnützige und mildtdfige Zwecke.

2.Die VoG ist seibstios tütig, sle verfoigt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.

3.Mittel der Vereinigung dürfen nur für satzungsgemdt3e Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten

keine Zuwendungen sus Mittein der Vereinigung.

4.Es dart keine Person durch Ausgaben, die nicht den Zwecken der VoG entsprechen, oder durch

unverhdltnismlllig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Folgende Ziele werden verfolgt :

1.Unterstützung der Beviilkerung und der sozialen Einrichtungen der Region Uljanovo (Kaluja-Gebiet) in der

Russischen Fdderation (Russiand) mit Lebensmittel- und notwendigen Sachspenden.

2.Verbesserung der kbrperiichen und gesundheitlichen Verfasaung bedürftiger Kinder durch eiven

Erholungsuriaub bei Gastfamilies.

3.Unterstützung jeder bedürftigen Bevülkerung, soziaten Einrichtungen und mildttigen Organisationen auf

der ganzen Welt.

§ 4. Damer.

1.Die VoG wird für eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann aufgeidst werden gem den Bestimmungen des Gesetzes.

Bitte Ouf der letzten Seita des Tells B angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die dazu berechtigt sind der Verein ader die stiftung Dritten gegentiber, zu vestreten.

Auf der RUckseite : Name und Unterzeicnnung.

Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

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Bijlagen bij het Belgisch Staatsblad - 22/03/2013 - Annexes du Moniteur belge

§ 5. Mitglieder,

Die Anzahi der Mitglieder ist unbegrenzt. Mitglied kunnen aile natürlichen Personen werden. Zur gesetzmâiligen Pührung der VoG sind mindestens drei aktive Mitglieder errorderlich. Es wird unter den folgenden Mitgliedsarten unterschieden

1.aktive Mitglieder.

a,Aufnahmeverfahren.

11m aktives Mitglied zu werden, muss ein sehriftlicher Aufnahmeantrag dem Verwaltungsrat vorgeiegt werden. Dieser entseheidet über Befürwortung oder Ablehnung des Antrags. Die Mitgiieder werden in ein Register eingetragen.

b.Pflichten eines aktiven Mitglieds.

Es Nat sich fur die Belange der VoG einzusetzen. Es verpflichtet sich, die aktuellen Statuten zu akzeptieren und sich in das Register der VoG einzutragen.

Mit seinem Stimmrecht bei der Generalversammlung leistet es seinen Beitrag zur Gestaltung und Fiihrung der VnG.

Jedes aktive Mitgiled verpflichtet sich zur Loyalitdt gegenüber den Zielen der VoG. Aile die VoG betreffenden Kritikpunkte sind nur innerhaib der VoG zu kldren. Meinungsunterschiede dürfen nicht in der Üffentlichkeit ausgetragen werden.

c.Ordnungsverfahren.

Bel Zuwiderhandlung gegen die Statuten kann gegen ein Mitglied ein Ordnungsverfahren eingeleitet werden. Das Mitglied erhflit die Mbgiichkeit eiher Anhtrung durch bzw. Steilungnahme gegenüber dem Verwaitungsrat. Dieser kann den sofortigen Ausschluss beschlielfen. Bel fortgesetzter Schàdigung kann er gerichtiiche Schritte einleiten.

d.Ende der aktiven Mitgliedschaft.

Das Ende der Mitgliedschaft muss dern Verwaltungsrat schriftlich mitgeteilt werden. Sie ertischt ebenfails helm Ableben des Mitglieds oder Hichtzahlung des Beitrags. BeitrAge werden nicht zurückerstattet.

2.Ehrenmitglieder.

Ehrenmitglieder sind natürliche Personen, die sich durch besondere Verdienste gegenüber der VoG ausgezeichnet Naben. Sie werden der Generalversammlung vom Verwaltungsrat vorgeschlagen, die über die Ernennung abstimrnt. Sie haben keine Ptlichten und kain Stimmrecht. Sie kdnnen durch schriftfiche Mitteilung an den Verwaltungsrat zurücktreten oder scheiden durch Ableben aus.

3. Gbnner.

Gdnner sind natürliche Personen, die durch Spanden oder sonstige Aktivitâten die Ziele der VoG

unterstützen. Sie haben kain Stimmrecht,

§ 6 Beitrag

Der Verwaitungsrat kann eiven Jí hrlichen Beitrag festiegen, der durch die aktiven Mitglieder zu zahien let.

Er muss über die HBhe des Beitrags im voraus die Generalversammlung abstimmen lassen.

§ 7.Direktion --Verwaitung.

A.Generalversammlung

1.Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ der Vereinigung,

2.lhrer Zustândigkeit sind insbesondere vorbehalten:

a.Ânderung der Statuten.

b.Ernennung und Abberufung von Verwaltungsratsmitgiiedern.

c.Entlastung des Verwaltungsrates und der Geschâftsführung.

d.Genehmigung des 1-taushaltsplanes und der Jahresrechnung.

e.Ernennung von zwei Buchhaltungsprüfern fur das laufende Jahr.

f.Freiwillige Autiüsung der Gesellschaft.

g.Ausschluss von Mitgliedern.

h.SAmtliche Beschlüsse, die nicht zum Zustündigkeitsbereich des Verwaltungsrates gehoren.

3.Die ordentilche GV findet mindestens einmal lm Jahr staff und zwar im bis zum 31. Mai.

4.Die aullerordentliche GV findet stattwenn

a.ein FOnftel (20%) der Mitglieder diesen Wunsch schriftlich áulIert.

b.der Verwaitungsrat es fur erforderlich erachtet.

5.Dis Einberufung der GV erfolgt durch schriftfiche Einladung an alle Mitglieder mindestens 14 (vierzehn)

Tage im voraus.

6.51e enthâit die Tagesordnung, die Zeit und den Ort der GV.

7.Die GV darf nur über die in der Tagesordnung stehenden Punkte beraten sowie über andere im Gesetz

vorgesehenen Punkte. Sie wird vom Prâsidenten des Verwaltungsrates ader dessen Bevolimüchtigten geleitet.

Die Beschlüsse werden in einem Protokoil festgehalten, das vom Prâsidenten und dem Sekretâr unterschrieben

und in ein Protokoilbuch eingetragen wird.

a SDem *igischen Staatsblatt vorbehalten Teil B : Fortsetzung

6.Jedes aktive Mitglied hat eine Slimme. Jades anwesende aktive Mitglied kann nur ein abwesendes Mitglied per Vollmacht vertreten. Mitgiieder, die bis zum Beginn der ordentllchen GV den Vorjahresbeitrag nicht bezahit haben, scheiden automatisch aus.

B. Verwaltungsrat.

1.Die Gesetlschaft wird von einem Verwaltungsrat von mindestens 3 (drei) Personen geteitet. Sie werden von der GV für fünf Jahre gewi#hit. Sie sind wiederwâhlbar. Der Verwaltungsrat wühlt unter seinen Mitgliedem eihen Prdsidenten, einen SekretAr und einen Kassierer. Die Rechte und Ptiichten der Mitglieder des Verwaitungsrates entsprechen den Bestimmungen des Geselzes vom 27.6.1921 über die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und dessen spâteren Novellierungen.

2.Jedes Vefwaitungsratsmitglied vertritt einzein die VoG. Diese Einzelvertretung kann von der Mehrheit des Verwaitungsrates für eiven oder mehrere Verwaltungsrüte jederzeit widerrufen werden.

3.01e Geschditsführung wird durch die Mitglieder des Verwaltungsrates wahrgenommen.

4.Der Verwaltungsrat kann für die Durchführung bestimmter Aufgaben jeweîls eine andere, auf1enstehende Person ermâchtigen.

§ B.Jahresabschluss, Haushaltsplan.

1.01e Buchhaltung wird gem Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 erstellt.

2.Der Jahresabschluss per 31. Oezember, nach vorheriger Prüfung, der Haushalts-pian far das foigende

Jahr, sowie der Tütigkeitsbericht des abgeschlossenen Jahres mit der Planung der Aktivitüten des laufenden

Jahres werden der ordentiichen Generalversammlung bis zum 31. Mai vorgelegt.

§ 9.Satzungsünderungen und Auilôsung.

1.Die Satzung darf nur gem Artikel 17 des Gesetzes vom 21. Juni 1921 geündert werden.

2.tm Faite der freiwiltigen Aufidsung wird die Generalversammiung eiven ader mehrere Liquidatoren

ernennen und ihre Befugnisse festsetzen. Das verbieibende Nettovermügen nach der Tilgung aller Schulden

wird eiher gemeinnOtzigen Organisation zugeführt.

§ 10.Anwendung des Gesetzes.

Far alle in den vorstehenden Paragraphen nicht vorgesehenen Füne kommt das Gesetz zur Anwendung.

Die deutsche Übersetzung der gültigen Gesetzgebung ist nachzulesen im Internet unter www.dglive.be

Eupen, den 1. Mdrz 2013.

Ernst Cremer --1. Kassierer Joachim Bosch  PrâsidentText

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Bitte auf der letzten Seite des Teils 13 angeben : Auf der Vorderseite: Name und Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen, die daze berechtigt sind der Verein oder die stiftung Dritten gegenûber, ze verfreten,

i uf der ückserte ; Name und tJnterzeichnung,

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Coordonnées
EINE HAND FUR TSCHERNOBYL-KINDER

Adresse
HEIDHOHE 9 4701 KETTENIS

Code postal : 4701
Localité : Kettenis
Commune : EUPEN
Province : Liège
Région : Région wallonne