AGENCE OF GLOBAL BUSINESS

Société privée à responsabilité limitée


Dénomination : AGENCE OF GLOBAL BUSINESS
Forme juridique : Société privée à responsabilité limitée
N° entreprise : 633.955.079

Publication

22/07/2015
ÿþBitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

Dritten gegenüber zu vertreten

Auf der Rückseite : Name und Unterschrift.

Teil B - anschluss

Dem

Belgischen

Mod PDF 11.1

Staatsblatt vorberhalten

Gegenstand des Unternehmens ist:

An- und Verkauf in Belgien und Ausland von Kraftfahrzeugen, Motorrädern, Einzelhandel und

Kraftstoff

Handelsvermittlung und Großhandel

IT-Betrieb

Beratung in Geschäftsangelegenheiten und Management.

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Artikel 5 - Dauer

Die Gesellschaft wird für eine unbestimmte Zeit gegründet.

Sie kann durch Entscheidung der Generalversammlung aufgelöst werden.

Artikel 6 - Gesellschaftskapital

Das Gesellschaftskapital ist bei der Gründung auf achtzehntausendsechshundert Euro (18.600,00

EUR) festgesetzt worden und zerlegt sich in hundert (100) Anteile ohne Nennwert.

Artikel 7.- Nutznießung der Anteile

Im Falle einer Aufteilung der Eigentumsanteile zwischen Nutznießer und nackten Eigentümer fallen

die zugestanden Rechte dem Nutznießer zu.

Artikel 8 - Abtretung und Übertragung von Anteilen

A: Freie Abtretungen

Die Anteile können ohne Genehmigung unter Lebenden abgetreten oder von Todeswegen

übertragen werden an einen Teilhaber, an den Ehepartner des Abtretenden oder des Testators, an

die Aszendenten oder Nachkommen in direkter Linie der Gesellschafter.

B/ Abtretungen, welche der Genehmigung unterliegen.

Jeder Gesellschafter, der beabsichtigt seine Anteile unter Lebenden einer anderen Person, als diejenigen, die in dem hiervor erwähntem Absatz vorgesehen sind, abzutreten, wird, unter Vorbehalt der Ungültigkeit, die Zustimmung minimum der Hälfte der Teilhaber benötigen, welche insgesamt mindestens drei Viertel der Gesellschaftsanteile besitzen müssen, unter Abzug der Anteile deren Abtretung vorgeschlagen ist. Zu diesem Zweck, wird er dem Verwaltungsrat, mittels eines Einschreibens, einen Antrag zustellen mit den Angaben der Namen, Vornamen, Berufe, Domizile des oder der vorgeschlagenen Übernehmer sowie der Anzahl der Anteile deren Abtretung vorgesehen ist und des gebotenen Preises.

Innerhalb acht Tagen nach Erhalt dieses Schreibens übermittelt der Verwaltungsrat den Wortlaut, durch ein Einschreiben, an alle Gesellschafter, indem sie aufgefordert werden eine zusagende oder ablehnende schriftliche Antwort innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen abzugeben, und indem ihnen mitgeteilt wird, daß diejenigen, die ihre

Stellungnahme nicht abgeben, so betrachtet werden als ob sie ihre Zustimmung erteilt hätten. Diese Antwort wird durch Einschreibebrief zugesandt werden müssen.

In den acht Tagen nach Ablauf der Antwortfrist, stellt der Verwaltungsrat dem Abtretenden die Entscheidung in bezug auf seinen Antrag zu.

Die Erben und Vermächnisnehmer, welche nicht rechtmäßige Gesellschafter infolge der gegenwärtigen Statuten werden können, sind gehalten, gemäß denselben Formalitäten, die Zustimmung der Gesellschafter zu beantragen.

Die Zustimmungsverweigerung zu einer Abtretung unter Lebenden geschieht ohne Einspruchsmöglichkeit, obwohl, der Gesellschafter, der alle oder teilweise seine Anteile abtreten möchte, von denjenigen , die sich dieser Abtretung widersetzt haben, verlangen kann, daß ihm zu ihrem durch einen gemeinsam beauftragten Sachverständigen oder, in dessen Ermangelung, durch den Präsidenten des Handelsgerichts am Gesellschaftssitz, verfahrend mit einstweiliger Verfügung, festgelegten Wert zurückgekauft werden. Es wird in derselben Weise verfahren bei einer

Im allgemeinen kann die Gesellschaft jegliche Handlung vornehmen die zivilrechtlichen oder handelsmässigen finanziellen oder industriellen Charakter hat und sich auf bewegliche oder unbewegliche Güter bezieht und direkt oder indirekt, gänzlich oder teilweise mit dem Gegenstand in Verbindung steht oder geeignet wäre, die Verwirklichung dieses Gegenstands zu erleichtern oder zu fördern.

Die Gesellschaft kann durch Einlagen, Fusion, Zeichnung, Beteiligung, finanzielle Intervention oder sonstwie sich an Unternehmen beteiligen, die in Belgien oder im Auslande bereits bestehen oder noch gegründet werden, wenn diese Unternehmen denselben oder einen ähnlichen Gegenstand wie die Gesellschaft haben.

Die vorstehende Aufzählung gilt nur beispielsweise und ist nicht einschränkend und ist im weitesten Sinne auszulegen.

Bitte auf der letzten Seite des Teils B angeben : Auf der Vorderseite : Name unde Eigenschaft des beurkundenden Notars oder der Personen,

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Teil B - anschluss

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Zustimmungsablehnung eines Erben oder eines Vermächnisnehmers.

In dem einen wie in dem anderen Fall wird die Zahlung in der sechsmonatigen Frist ab der

Ablehnung erfolgen müssen.

Artikel 9 - Anteilregister

Die namentlichen Anteile sind im Anteilregister eingetragen. Dieser Register befindet sich am Sitz

der Gesellschaft. Jeder Gesellschafter, jede interessierte Person haben Zugang zu diesem Register

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Artikel 10.- Geschäftsführung.-

Die Gesellschaft wird von einem oder mehreren Geschäftsführern, die Gesellschafter sind oder nicht, verwaltet.

Diesen obliegt allein die Verwaltung der Geschäftsabwicklungen. Jeder Geschäftsführer unterzeichnet persönlich alle im Namen der Gesellschaft eingegangenen Verbindlichkeiten mit dem vorausgehenden Wortlaut "Für Consulting corporation and developpment der Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer". Dieser Wortlaut darf mit einem Stempel aufgetragen werden.

Die Geschäftsführer dürfen sich nur für den Bedarf der Gesellschaft dieser Unterschrift bedienen, bei Gefahr von Entlassung und jeglichen Schadenersatzes im Falle wo der Unterschriftsmissbrauch der Gesellschaft einen Schaden zugefügt haben würde.

Artikel 11 - Befugnisse des Geschäftsführers.-

Gemäß Artikel 257 über die Handelsgesellschaften kann jeder Geschäftsführer alle erforderlichen oder nützlichen Handlungen zur Verwirklichung des Gesellschaftszieles verrichten, außer diejenigen die vom Gesetze der Generalversammlung vorbehalten sind und jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft Dritten und der Justiz gegenüber , es sei als Klägerin oder Beklagte.

Artikel 12  Entlohnung

Außer wenn die Generalversammlung es anders vorsieht, ist das Mandat des Geschäftsführers

unentgeltlich.

Artikel 13 - Kontrolle

Außer wenn die Gesellschaft durch das Handelsgesetzbuch davon befreit ist, wird die Kontrolle der Finanzlage, der Jahresabrechnungen, und die ordnungsmäßigen, in den Jahresabrechnungen, festgestellten Tätigkeiten, einem oder mehreren Kommissaren anvertraut, die durch die Generalversammlung, welche ihre Anzahl festlegt , ernannt werden.

Im Falle, wo die Gesellschaft davon befreit sein sollte einen Kommissar zu ernennen, hat jeder Gesellschafter persönlich die Untersuchungs- und Kontrollrechte der Kommissare. Er kann sich durch einen Buchsachverständigen vertreten lassen.

Artikel 14 - Generalversammlung

Die ordentliche Generalversammlung der Gesellschafter fällt auf den zweiten Donnerstag des

Monats März um achtzehn Uhr entweder am Gesellschaftssitze oder an jeden anderen in der Ladung

angegebenen Ort in Belgien.

Ist dieser Tag ein Feiertag, dann wird die Versammlung auf den nächsten Arbeitstag verlegt.

Jeder Gesellschaftsanteil gibt Anrecht an einer einzigen Stimme. Der Gesellschafter, Besitzer mehrerer Gesellschaftsanteile, verfügt über ebenso viele Stimmen wie er Anteile besitzt.

Der Geschäftsführer kann unter seiner Verantwortung einen delegierten Direktor ernennen oder den ihm genehm erscheinenden Personen besondere Befugnisse einräumen.

Die Generalversammlung erwählt aus ihrer Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit den Vorsitzenden.

Artikel 15  Vertretung

Jeder Gesellschafter kann seine Stimme persönlich oder durch einen Mandanten abgeben.

Artikel 16  Verlängerung

Jede ordentliche oder außerordentliche Generalversammlung kann sofort vertagt werden, in

maximum drei Wochen durch die Geschäftsführung

Die neue Generalversammlung berät über dieselbe Tagesordnung und entscheidet endgültig.

Artikel 17.- Präsidium  Beratungen  Protokoll

Die Generalversammlung wird vom Geschäftsführer oder von dem Anteilinhaber, der die meisten

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Anteile besitzt, geführt.

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Ausgenommen in den durch das Gesetz vorgesehenen Fällen wird die Versammlung abstimmen gleich wie hoch das Kapital vertreten ist und mit einfacher Mehrheit.

Die Beratungen der Generalversammlung werden in einem Protokollbuch hinterlegt. Diese Beratungen werden von den Anteilinhaber die es verlangen Unterschrieben. Kopien oder Auszügen werden vom Geschäftsführer unterschrieben.

Artikel 18 - Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am ersten Januar und endet am einunddreißigsten Dezember des Jahres.

Artikel 19 Gewinnaufteilung.-

Nach Abzug der allgemeinen Unkosten, Auslagen und Amortisationen stellt der Gewinnsaldo der

Bilanz den Reingewinn der Gesellschaft dar.

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Artikel 20.- Liquidation, Aufteilung und Auflösung

Bei Auflösung der Gesellschaft wird die Liquidierung durch den oder die Geschäftsführer

durchgeführt es sei denn die Generalversammlung ernennt einen oder mehrere Liquidatoren.

Artikel 21 -Wahl des Domizils :

Zur Ausübung der vorliegenden Statuten erwählen alle Gesellschafter, Geschäftsführer, Domizil im

Gesellschaftssitze.

Artikel 22  geltendes Recht

Für alles was in den gegenwärtigen Statuten nicht vorgesehen ist, beziehen sich die Erschienenen

auf das Handelsgesellschaftsbuch.

Von diesem Gewinn wird jährlich abgehoben:

l) Fünf Prozent zur Bildung der gesetzlichen Reserve; diese Entnahme ist nicht mehr Pflicht sobald die gesetzliche Reserve ein Zehntel des Gesellschaftskapitals erreicht. Sie wird erneut zur Pflicht, wenn die Reserve aus irgendeinem Grunde angetastet worden ist.

2) Der Restbetrag erhält die Bestimmung welche ihr die handelnde Generalversammlung auf Vorschlag der Geschäftsführung erteilt unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften.

Der Sitz der Geselschaft befindet sich in 4700 Eupen, Klosterstraße 56

Werden als Geschäftsführer ernannt:

Herr KAYITA Freddy-Mafu;

Herr DURAN Yüksel;

Herr Dr. BOLDT.

Der Gewinnsaldo wird im Verhältnis zu den Anteilen die jeder Gesellschafter besitzt unter ihnen aufgeteilt, wobei jeder Anteil gleiches Anrecht ausübt.

Jedoch, sollten nicht alle Gesellschaftsanteile in einer gleichen Proportion eingezahlt sein werden die Liquidatoren vorab den Ausgleich entweder durch Aufforderung zur Einzahlung oder durch Teilrückzahlung wieder erstellen.

Ein Geschäftsführer kann Entscheidungen und Dokumente bis eintausend Euro (1.000 ¬ ) alleine unterschreiben.

Entscheidungen über eintausend Euro (1.000 ¬ ) müssen durch mindestens zwei Geschäftsführer unterschrieben werden.

Ihre Ernennungen erfolgen auf unbestimmte Zeit.

Das erste Geschäftsjahr beginnt bei Unterzeichnung der Gründungsakte um am 31. Dezember 2016

zu enden. Die neue gegründete Gesellschaft wird alle Handlungen die in Ihrem Name oder durch

Vertreter der Gesellschaft gemacht worden sind vor dem heutigen Tage übernehmen.

Die erste Generalversammlung wird am 09. März 2017 stattfinden.

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Für gleichlautenden analytischen Auszug: gezeichnet Jean-Marie JAKUBOWSKI, Notar,

Akte und Dokumente die gleichzeitig mit gegenwärtigem Auszug bei der Gerichtsschreiberei

hinterlegt werden :

- Ausfertigung des Protokolls.

10/01/2018 : RUBRIQUE FIN (CESSATION, ANNULATION CESSATION, NULLITE, CONC, REORGANISATION JUDICIAIRE, ETC...)

Coordonnées
AGENCE OF GLOBAL BUSINESS

Adresse
RUE DU PONT 40 4000 LIEGE 1

Code postal : 4000
Localité : LIÈGE
Commune : LIÈGE
Province : Liège
Région : Région wallonne